Wohnungsübergabeprotokoll - so vermeiden Sie Ärger!

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Wohnungsübergabeprotokoll - so vermeiden Sie Ärger!

Wissen Sie, was Sie bei Ihren Abgabe- und Übergangsprotokollen alles beachten müssen? Verwandeln Sie Ihr Wohnungsübergabeprotokoll in einen Erfolg! Besonders kluge Menschen wie Sie wissen längst, dass Genauigkeit beim Protokoll Ihnen viel Geld und Ärger ersparen kann. Wohnungseinzüge und -auszüge werden vom Vermieter in einem Wohnungsabnahme-Formular protokolliert und somit schriftlich festgehalten.

Sinn und Zweck ist, den Zustand der Wohnung festzustellen und eventuell entstandene Schäden zu ermitteln. Der ausziehende Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, angefallene Schäden durch übermässige Abnutzung zu bezahlen. Der einziehende Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, das Mietobjekt in ordnungsgemässem Zustand übernommen zu haben. Ausgenommen sind hierbei die im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängel.

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Im Folgenden erfahren Sie die wichtigsten Punkte zu den Protokollen:

Zustand der Wohnung und Übergabe-Termin

In welchem Zustand die Wohnung beim Übergabetermin übergeben werden muss, steht in Ihrem Mietvertrag. In jedem Fall sollten Sie alle Zimmer gründlich reinigen und die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung ablesen und notieren. Wenn Sie Schäden feststellen, so sollten Sie diese unbedingt noch vor der Wohnungsübergabe beseitigen. Sollten Sie dies zeitlich nicht schaffen, so können Sie später zur Kasse gebeten werden. Für Details schauen Sie im Abschnitt „Abnutzung“.

Der Abgabe-Termin ist gesetzlich geregelt. Er ist spätestens am letzten Tag vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist. Achten Sie aber darauf, dass in Ihrem Mietvertrag andere Zeiten vereinbart worden sein könnten.

Abnutzung: Im Laufe der Zeit entstehen in jeder Wohnung Abnutzungsstellen. Für viele Mieter stellt sich bei einer anstehenden Wohnungsübergabe die Frage, ob sie für diese Abnutzung finanziell aufkommen müssen oder nicht. Die Antwort auf diese Frage hängt von der Art der Abnutzung ab. Zu unterscheiden ist zwischen normaler Abnutzung und übermässiger Abnutzung. Normale Abnutzung ist, wie der Name schon sagt, normal. Verschleiss an z.B. Türen, Fenstern oder dem Fussboden durch den alltäglichen Gebrauch fallen rechtlich betrachtet unter die normale Abnutzung und sind im Mietpreis bereits enthalten. Das bedeutet, dass der Mieter dafür nicht zur Kasse gebeten werden kann. Problematisch wird es erst bei übermässiger Abnutzung. Wenn Ihnen ein Malheur passiert ist. Sollten Sie z.B. versehentlich den Teppich angezündet haben, so müssen Sie für diese Abnutzung finanziell aufkommen. In manchen Fällen ist es jedoch schwierig zu bestimmen, ob es sich um normale oder übermässige Abnutzung handelt. Für diesen Fall hat der Mieterverband eine klare Regel. Übermässige Abnutzung beginnt, wenn Sie sagen: „Da ist mir ein Unfall passiert.“

Sollten Sie von Ihrem Vermieter zur Kasse gebeten werden, so müssen Sie keinesfalls eine komplette Renovierung bezahlen. Entscheidend ist der Zeitwert. Diesen Wert können Sie mit einer Lebensdauertabelle ermitteln.

Lesen Sie das Übergabeprotokoll bevor Sie unterschreiben

Damit Sie keine unnötigen Kosten übernehmen, lesen Sie das Übergabeprotokoll unbedingt durch, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen. Wenn Sie Formulierungen entdecken, die zu Ihrem Nachteil sind oder Sie etwas nicht verstehen, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter um Klarheit zu schaffen. Sollten Sie kurzfristig zu keiner Lösung kommen, verzichten Sie zunächst auf Ihre Unterschrift.

Die Schlüsselübergabe

Räumen Sie die Wohnung leer, bevor Sie Ihren Schlüssel abgeben. Sobald Sie den Schlüssel abgeben, haben Sie rechtlich gesehen keinen Wohnungszutritt mehr. Im Anschluss gehen Sie mit Ihrem Vermieter durch die Wohnung und schauen nach eventuellen Mängeln. Wird Ihr Vermieter fündig, so werden die Mängel im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten. Im Idealfall, wenn keine Mängel festgestellt werden, bekommen Sie von Ihrem Vermieter direkt die ordentliche Übergabe bestätigt. In jedem Fall sollten Sie sich eine Kopie des Übergabeprotokolls mitgeben lassen, um für eventuell spätere Streitigkeit abgesichert zu sein.

Protokoll gewissenhaft aufbewahren

Der schweizerische Mieterverband stellt Ihnen Protokollformulare zur Verfügung. Ihr Vermieter händigt Ihnen eine Kopie bzw. ein Doppel aus. Wie bereits oben erwähnt sollten Sie darauf achten, dieses sorgfältig an einem sicheren Ort aufzubewahren.


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