30'000 Anrufe für die ausgeschriebene Wohnung

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30'000 Anrufe für die ausgeschriebene Wohnung

Kaum wird in Zürich eine der begehrten städtischen Wohnungen frei, beginnt der Ansturm. So gab es schon mehr als 150 Interessenten bei einer Besichtigung, für nur eine Wohnung.

Bei Neubauwohnungen kamen auf gerade mal 100 Wohnungen 550 Personen, die diese mieten wollten. Spitzenreiter sind 30.000 Anrufversuche in einer halben Stunde, für nur eine Wohnung. Nur 30 bis 40 glückliche Interessenten schaffen es davon auch tatsächlich durchzukommen, um einen Besichtigungstermin vereinbaren zu können.

Bei dem hohen Andrang auf nur eine Wohnung ist es verständlich, dass die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (LVZ) diesen irgendwie zügeln muss. Vor allem, wenn die Wohnung noch bewohnt ist, ist es gegenüber den Noch-Mietern nicht zumutbar, über 100 Personen durch ihre Wohnung spazieren zu lassen. Dies würde passieren, wenn die LVZ die Wohnung, wie sonst üblich bei bereits leerstehenden Wohnungen, normal inserieren würde. Deshalb wird durch Einschränkungen eine Vor-Selektion getroffen. Üblich ist hierbei die mögliche Anrufzeit, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, auf eine halbe Stunde einzugrenzen. Das beschränkt die Bewerberanzahl auf immerhin 30 bis 40 Personen.

Natürlich ärgert es die Interessenten, wenn die Zeit begrenzt ist und sie telefonisch nicht durchkommen, zumal dies kein Einzelfall, sondern die Regel ist. Deshalb sucht die LVZ auch immer nach Möglichkeiten zur Verbesserung. Viele denken, dass Online-Bewerbungen die Lösung sind. Dies sei zeitgemäßer und würde für Chancengleichheit sorgen. Die Familiengenossenschaft (FGZ) nutzt bereits Online-Bewerbungen. Im Formular werden Angaben wie die Anzahl der Kinder, der Umzugsgrund und das Gehalt abgefragt. Danach trifft die FGZ mittels einer vom Programm erstellten Rangliste der Anwärter eine Vorauswahl. Ein Vergleich zeigt, dass es für die Bewerber nicht wirklich einen Unterschied macht, ob sie sich eine halbe Stunde per Telefon abmühen oder per Online-Formular. Zumal die Anzahl der Online-Bewerbungen ebenfalls beschränkt ist. Denn die Anzahl der Interessenten nimmt durch das Verfahren schließlich nicht ab. Und am Ende ist dennoch nur eine Wohnung zu vergeben.

Quelle: 20Minuten.ch

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