Darf die Miete nach Neuanstrich steigen?
Die oben genannte Frage ist bei vielen Mietern ein aktuelles Problem. Allerdings herrscht bei einem Grossteil der Mieter, aber auch der Vermieter, Unklarheit über diese Fragestellung. Dabei sollte eigentlich Klarheit herrschen, da alle relevanten Faktoren rund um dieses Thema gesetzlich geregelt sind.
Der Neuanstrich – Unterschiede in der gesetzlichen Behandlung
Obwohl dieses Thema gesetzlich geregelt und offiziell klargestellt worden ist, besteht bei vielen Betroffenen noch grosse Unsicherheit rund um das Thema. Das hat auch seine Gründe und Berechtigungen. Denn bei der gesetzlichen Erklärung des Sachverhalts gibt es grossen Spielraum für eigene Interpretationen.
Grundsätzlich ist ein Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet Mängel in einer Wohnung auszubessern. Wenn der Neuanstrich also nötig ist um bestehende Mängel, wie zum Beispiel Risse oder ähnliches, zu entfernen, kann keine Erhöhung des Mietpreises verlangt werden. Dass sollten Mieter unbedingt wissen, denn es gibt unzählige Vermieter, die diese Unwissenheit ausnutzen, um somit die Mietpreise in die Höhe steigen zu lassen.
Allerdings gibt es auch ein Szenario, in dem der Eigentümer einer Immobilie die Möglichkeit bekommt, die Mietpreise anzuziehen, nachdem gestrichen worden ist. Sollte ein Anstrich nämlich nicht notwendig sein, um Fehler auszubessern, sondern darauf abzielt, den Komfort des Mieters zu erhöhen, hat der Vermieter durchaus das Recht die Miete anzukurbeln.
Sollten Sie also vor diesem Problem stehen und nicht weiterwissen, sollten Sie sich folgende Frage stellen: Sind die aktuellen Massnahmen notwendig, um Mängel auszubessern oder haben die Renovierungen einen anderen Hintergrund?
In dem Sie diese Frage beantworten, beugen Sie möglichen Streit mit Ihrem Vermieter vor und sind als Mieter eher vor betrügerischen Eigentümern geschützt.
Unwissenheit der Mieter wird häufig ausgenutzt
Sollten Sie also vor diesem Problem stehen und nicht weiterwissen, sollten Sie sich folgende Frage stellen: Sind die aktuellen Massnahmen notwendig, um Mängel auszubessern oder haben die Renovierungen einen anderen Hintergrund?
Darüber hinaus gibt es aber noch eine andere Sorte von Vermietern. Nämlich diejenige, die bewusst auf das Unwissen ihrer Mieterschaft abzielen, um bei dieser dann abzukassieren.
Ein ähnliches Szenario spielte sich für eine Frau aus dem Kanton Fribourg ab. Denn auch in ihrer Wohnung war es längst mal wieder Zeit die heruntergekommenen Wände zu renovieren. Mit Flecken und Rissen versehen war diese schon seit einiger Zeit nicht mehr schön anzusehen.
Also richtete sich die Frau an ihren Vermieter und bat um eine Renovierung. Dieser stimmte auch gleich zu, aber nur unter der Bedingung den Mietpreis nach vollendeter Arbeit zu erhöhen.
Zum Glück für die Mieterin wurde diese stutzig und hat sich professionell beraten lassen. Jetzt weiss Sie den Unterschied im Rechtssystem bezogen auf ihr Problem und kann in der Zukunft eigenständiger handeln. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es sich für Sie lohnt wenn Sie sich über Potenzielle Mietfallen informieren. Somit können Sie gegenüber Ihrem Vermieter Selbstbewusster auftreten und wissen wie sie in einer entsprechenden Situation zu handeln haben.
Ausserdem ist es nicht nur lobenswert zu wissen wie Sie rechtlich handeln müssen. Es tut auch Ihrem Geldbeutel gut, der durch Ihr Wissen geschont bleibt.