Das Mietzinsdepot-Geld immer direkt auf ein Mietkautionskonto einzahlen

Wie in einem Artikel der Berner Zeitung vom 13. September 2016 zu lesen ist, sollten Mieter ihre Mietkaution nach Möglichkeit immer direkt auf ein Mietkautionskonto einbezahlen. Das zumindest ist die Empfehlung des Mieterverbandes Kanton Bern.
Zahlung der Mietkaution an den Vermieter ist nicht ideal
Im Allgemeinen wird der Mieter die Zahlung der Mietkaution im Vorfeld an den Vermieter einfach überweisen. Diese gängige Praxis wird auch vom Obligationenrecht gestützt. Der Vermieter nimmt dann das erhaltene Geld und legt es auf einem Sperrkonto an, dass auf den Namen des Mieters lautet. Dieses sollte so schnell wie möglich geschehen, denn der Vermieter muss die Mietkaution, die sich ja im Eigentum des Mieters befindet, getrennt von seinem Vermögen verwahren.
Aber, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern ausführt, sei diese Methode nicht unbedingt ideal. Denn auch auf der Vermieterseite gebe es im Wohnungsmarkt Betrüger. Aber man muss nicht gleich eine betrügerische Absicht unterstellen. Wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Vermieters verschlechtern und es zu einer Pfändung kommt, so ist das nicht getrennt verwahrte Geld erst einmal erfolgreich in der Betreibung. Die für den Mieterverband optimalere Methode sei es, das Geld direkt auf ein Sperrkonto bei der Bank zu überweisen. In seiner Publikation „Aktueller MietTipp“ führt der Mieterverein aus, dass viele Liegenschaftsverwaltungen dies bereits so handhabten.
Allerdings, so die Aussage des MV Kanton Bern, sei man als Mieter in der derzeitigen angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt in einer schlechteren Position gegenüber dem Vermieter und habe dessen Bedingungen meistens anzunehmen. Und viele Vermieter bevorzugten eben noch die Überweisung an sie.
Handelt der Vermieter korrekt, sollte der Mieter innert einer kurzen Frist eine Benachrichtigung von der Bank über die Einrichtung des Mietkautionskonto erhalten. Geschieht dies nicht, so ist dem Mieter dringend anzuraten, den Vermieter per eingeschriebenen Brief aufzufordern, die Mietkaution laut den gesetzlichen Vorschriften zu hinterlegen. Wenn auch dann nichts passiert, so der Mieterverein, könne man die gezahlte Kaution zur Verrechnung mit den laufenden Mietzinsen hernehmen. Der Mieter bleibt Eigentümer der Mietkaution, auch wenn sie auf einem Sperrkonto liegt. Zur Auflösung müssen Mieter und Vermieter zustimmen.
Eventuell sollten Mieter auch eine andere Form der Kautionshinterlegung, zum Beispiel in Form einer Mietkautionsversicherung, in Betracht ziehen. Hier ist die individuelle Situation einzubeziehen, die Akzeptanz des Vermieters abzuklären und eine genaue Rechnung aufzustellen.
Mieter zahlen im Vergleich mehr
Wie die Beratungsfirma Moneypark mit entsprechenden Zahlen belegt haben will, sind Mieter nicht nur in der schlechteren Position gegenüber Vermietern, sie zahlen auch noch mehr als Eigentümer. Die Zahlen sagen aus, dass Mieter gut ein Drittel höhere Ausgaben für Wohnen haben als Besitzer von Eigenheimen. In ihrer Presseveröffentlichung schreibt Moneypark, dass "Eigentümerhaushalte konkret monatliche durchschnittliche Nettowohnkosten von 1’500 Franken tragen, Mieterhaushalte jedoch solche in Höhe von 2’000 Franken".
Soweit dies durch Zahlen belegbar ist, tragen Mieter von Eigenheimen mit monatlich durchschnittlich 2’300 Franken die höchste Last. Dahinter rangieren mit 2’000 Franken Wohnungskosten die Wohnungsmieter. Wohnungsbesitzer sind hier nochmal besser gestellt, denn ihre Kostenhöhe sei nur 1’600 Franken monatlich. Am besten schnitten Hausbesitzer in dieser Statistik mit den niedrigsten monatlichen Durchschnittskosten von 1’450 Franken ab, so Moneypark.