Frechheit: Zürcher Vermieter nutzt Wohnungsnot dreist aus

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Frechheit: Zürcher Vermieter nutzt Wohnungsnot dreist aus

Der Wohnungsmangel in den Schweizer Städten erlaubt Vermietern Mieterinnen und Mieter zu schikanieren. Hohe Mietzinsen und Bewerbungen mit geringen Erfolgsaussichten sind nur ein Problem. Nun kommt auch noch die Mietkaution hinzu. Ein Vermieter aus Zürich verlangt von einer Familie knapp 27.000 Franken Barkaution.

Auf dem Schweizer Mietwohnungsmarkt zeichnet sich ein eindeutiger Trend ab. In ländlichen Regionen suchen Vermieter mit aller Kraft neuer Mieter und versuchen sie mit Mietnachlässen, Flachbildschirmen und iPhones zu ködern.Ganze Neubausiedlungen sind dünn besiedelt. In Städten zeichnet sich ein ganz anderes Bild ab. In den großen Zentren regieren die Vermieter. Die Mieter haben nur wenig zu melden und müssen nehmen, was übrig bleibt. Liegenschaftsverwaltungen in Zürich verlangen für eine Wohnungsbewerbung Arbeitszeugnisse, Steuererklärungen, Leumund und Gehaltsnachweise.

Ein Fall der Familie D. aus Zürich machte nun Schlagzeilen. Ihre derzeitige Wohnung mit 70 Quadratmeter wurde für die Eltern mit ihren drei Kindern zu klein. Die Mutter suchte daher bereits seit einiger Zeit eine grössere und bezahlbare Wohnung in der Stadt. Zwar war die Wohnung mit 3000 Franken Monatsmiete an der oberen Bezahlgrenze, doch die Familie war gezwungen, so schnell wie möglich eine neue Bleibe zu finden.

Die Familie bewarb sich deshalb für eine 4-Zimmer-Wohnung am Zürcher Stadtrand. Der Vermieter verlangte vom Ehepaar eine Vielzahl an Auskünften. Die Mutter bleibt bei den Kindern zu Hause, während der aus Kuba stammende Ehemann und Vater der Kinder zu 100 Prozent arbeitstätig ist. Weiterhin reichte das Ehepaar ihre Lebensläufe, Betreibungsregisterauszüge und Arbeitszeugnisse ein. Zusätzlich zu den Einkünften des Mannes erhält die Familie Einnahmen von einer vermieteten Ferienwohnung.

Dem Vermieter, eine Privatperson, reichten diese Einkünfte jedoch nicht. Er fragte das Ehepaar nach der Offenlegung ihrer Steuererklärung, um die Vermögenslage einschätzen zu können. Was der Vermieter danach noch fragte, kann die Familie bis heute nicht glauben: «Vorausgesetzt, wir kommen zum Schluss, dass Sie Vermögen haben: Wären Sie bereit, eine Mietkaution von neun Monatsmieten zu zahlen (direkt cash bei uns als Vermieter zu deponieren)?» Mit anderen Worten: Der Vermieter möchte knapp 27.000 Franken in bar haben. Üblicherweise wird die Kaution auf ein Sperrkonto eingezahlt, doch dieser Vermieter möchte sie direkt. Ist die Familie dazu nicht bereit, droht ihr ein vorzeitiges Bewerbungsaus.

Die Familie war geschockt. Der Vermieter sollte wissen, dass diese Kaution illegal ist. Nicht nur ist sie extrem hoch, sondern das Auszahlen der Kaution in bar an den Vermieter ist gesetzlich verboten. Das kann und will die Familie nicht mit sich machen lassen.

Der Vermieter selbst, ist sich keiner Schuld bewusst. Er sagt, er hätte der Familie auch einfach eine neutral formulierte Absage senden können. Doch da er selber auch Familienvater sei, wollte er ihr mit der Kaution entgegenkommen. Das hört sich zwar schön an, doch warum soll dann die Kaution direkt in bar an den Vermieter geleistet werden? Der Vermieter antwortete darauf, dass er weiss, dass 9 Monatsmieten Kaution illegal sind.

Schweizer Mieterverband bewertet die Kaution als illegal

Der schweizerische Mieterverband hat sich zu dem Fall geäussert. Auch er hält die Forderung der Kaution für illegal. Es sind maximal 3 Monatsmieten als Sicherheitshinterlegung erlaubt. Diese muss auf ein Kautionskonto überwiesen werden. Dem Mieterverband ist bis heute kein ähnlicher Fall untergekommen. Das ein Vermieter die Kaution auf ein Privatkonto, anstatt auf ein Sperrkonto überwiesen haben möchte, kommt hin und wieder vor. Die Forderung von 9 Monatsmieten hingegen ist eine Seltenheit.

Die Familie hätte den Vertrag auch unterzeichnen können und da die Kaution illegal gewesen wäre, hätte sie sie einfach zurückfordern dürfen. Wäre der Vermieter auf die Rückforderungen nicht eingegangen, hätte das Geld als Mietvorschuss abgerechnet werden können.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob der Vermieter bis heute jemanden finden konnte, der ihm eine Kaution in Höhe von 9 Monatsmieten in bar bezahlte.

Kennen Sie Ihre Rechte?

Wohnungssuchende in der Schweiz haben es in den grossen Städten keineswegs einfach. Wer eine begehrte Wohnung ergattern möchte, durchläuft häufig eine Tortur. Nicht nur sind die Kautionsforderung zum Teil extrem hoch, sondern die Vermieter erheben immer mehr Daten bevor sie sich für einen Mieter entscheiden. Ein Betreibungsregisterauszug reicht schon lange nicht mehr. Die Empfehlungen des Hauseigentümerverband werden weit überschritten.

Es bleibt den Vermietern und Liegenschaftsverwaltungen frei zu entscheiden, wer einen Zuschlag erhält und wer nicht. Mieter, die diesen Zuschlag nicht zahlen wollen, werden von Mitbewerbern häufig ausgestochen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Vermieter nach dem Auszug des vorherigen Mieters die Chance ergreifen, den Mietzins noch weiter nach oben zu schrauben. Hier gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Vermieter können an der Preisschraube drehen, wie ihnen der Sinn steht.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Mietzins nur dann vom Vermieter angehoben werden darf, wenn dieser in die Wohnung investiert und ihren Wert für den Mieter erhöht. Meistens ist dies jedoch nicht der Fall. Was viele Mieter nicht wissen oder sich entweder vor scheuen, ist dass sie die Miete in einem solchen Fall anfechten können.

Es steht dem Vermieter frei, den Mietzins während des Mietverhältnisses zu erhöhen. Um dies umzusetzen, muss er lediglich die Kündigungsfristen waren und ein vom Kanton ausgestelltes Formular vorlegen. Doch das ist noch nicht alles. Schummeleien bei der Nebenkostenabrechnungen sind Gang und Gäbe geworden. Möglich macht dies der Umstand, dass die genauen Kosten nur in wenigen Ausnahmen wirklich transparent ausgewiesen werden. Der Mieter hat im Zweifelsfall das Recht, eine detaillierte Auflistung der Kosten zu erhalten. Die meisten Mieterinnen und Mieter verlangen jedoch nie nach dieser Auflistung.

Reparaturen sind auch ein grosses Thema geworden. Der Vermieter muss nur für Reparaturen von einem Betrag von mehr als 200 Franken aufkommen. Alles was sich unter 200 Franken bewegt, trägt der Mieter.


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