Formularpflicht für Vermieter abgelehnt

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Lange wurde über die Einführung der Formularpflicht für Vermieter diskutiert. Nun kam es zu einer Entscheidung. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Einführung der Formularpflicht für Vermieter als unnötig.

Im Detail bedeutet das folgendes: Vermieter müssen auch in Zukunft gegenüber einem neuen Mieter keine Angaben über den vorherigen Mietzins und eine etwaige Erhöhung machen. Der Bundesrat versuchte eine schweizweite Formularpflicht einzuführen. Eine solche Formularpflicht hätte zur Folge gehabt, dass Vermieter ihre Mieter über den vorherigen Mietzins informieren müssten. Der Bundesrat wollte auf die Weise mehr Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und tiefere Mietzinsen bewirken. Nun machte ihm der Nationalrat einen Strich durch die Rechnung.

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragte der Bundesrat den Vorschlag des Bundesrates abzulehnen. So teilten es die Parlamentsdienste mit. Die Mehrheit der Kommission betrachtet die Formularpflicht als unnötig. Die Rechtskommission möchte hingegen eine Regelung erlassen, um Missbräuchliche Untermiete zu unterbinden. Mit 15 zu 10 Stimmen sprach sich die Kommission für eine parlamentarische Handlung aus. Verlangt wird ein schriftliches Untermietbegehren seitens des Mieters gegenüber dem Vermieter.

Es gab aber noch eine weitere Initiative. Diese verlief jedoch im Sand. Es ging um den Mietvertrag und die Folge des Todes des Mieters. Die parlamentarische Initiative wollte erreichen, dass die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nur dann auf die Erben übertragen werden können, wenn diese in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des Mieters dessen Wohnung bewohnten.


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