Mietzinsdepot: Hohe Gebühren, aber kaum Zinsen Featured

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Mietzinsdepot: Hohe Gebühren, aber kaum Zinsen

Die Schweizer Banken vergeben kaum Zinsen auf ihre Mietdepots. Dafür steigen die Gebühren aber immer weiter. Der Mieter zahlt beim Mietzinsdepot ordentlich drauf. Geht es nach dem Mieterverband Luzern, sollen nun die Vermieter dafür in die Pflicht genommen werden.

Wie die Luzerner Zeitung vor kurzem berichtete, hat ein Post auf der Zuger-helfen-Zugern Facebook-Seite überdurchschnittlich viele Reaktionen hervorgerufen. Ein User beschrieb, dass er für sein Mietzinsdepot eine hohe Gebühr entrichten muss. Andere Facebook User konnten sich dieser Erfahrung nur anschliessen.

Wenn Mieter eine neue Wohnung anmieten, benötigen sie ein Mietzinsdepot. Das ist ein Sperrkonto, auf das der Betrag, der die Höhe von rund drei Monatsmieten umfassen kann, eingezahlt wird. Der Vermieter braucht diese Kaution als Sicherheit, falls es zu Schäden an der angemieteten Wohnung oder zu einem Rückstand des Mietzinses kommen sollte. Während der gesamten Dauer der Mietzeit ist an dieses Geld nicht heranzukommen. Zu den Zeiten, in denen die Banken noch hohe Zinsen zahlten, war dies für die Mieter nach Ende der Mietzeit eine wahre Freude. Jedoch erleben wir aktuell eine Zeit der Negativzinsen. Dadurch sieht die Sache ganz anders aus. Die Mietkaution-Sparkonten werfen in der heutigen Zeit überhaupt keine Zinsen mehr ab. Sogar das Gegenteil ist der Fall: Die Banken verlangen dafür immer höhere Gebühren.

Eröffnung eines Kontos für 30 Franken

Einem Bericht der Luzerner Zeitung zufolge, erheben die Schweizer Banken bereits seit einigen Jahren eine Gebühr von rund 30 Franken für die blosse Eröffnung eines Depots für den Mietzins. Auch für die Auflösung eines solchen Depots fallen wiederum Gebühren an. Laut dem Bericht begründen die Banken dies so, dass die Eröffnung eines Kontos mit einem Aufwand für die Bank einhergeht. Die Gebühren für die Eröffnung beziehungsweise die Auflösung eines Mietzinsdepots variieren von Bank zu Bank, der Trend geht allerdings deutlich in die Richtung, dass die Gebühren generell steigen. Den Mieterverbänden ist dieser Trend bereits seit längerem bekannt. Geht es nach den Mieterverbänden, sollten die erhobenen Gebühren durch die Vermieter gezahlt werden. Denn die Erhebung einer Mietkaution ist nicht vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich oft nur um den Wunsch des Vermieters. Daher sollte dieser auch die anfallenden Gebühren übernehmen.

Allerdings ist der Verband der Hauseigentümer diesbezüglich anderer Meinung. Schliesslich ist der Besitzer des Kontos immer noch der Mieter. Wenn die Zinsen wieder steigen, geht dies auch zu Gunsten des Mieters aus. Also muss dieser für sein Konto auch die anfallenden Kosten tragen.

Die Alternative der Versicherung

Laut Luzerner Zeitung gibt es auch Alternativen, welche sich allerdings noch nicht durchgesetzt haben. Die Axa Versicherung hat beispielsweise in der Vergangenheit auf sich aufmerksam gemacht, da sie durch eine geschickte Kooperation in der Lage war, über 20'000 Mietern ihre Mietkaution zu erlassen und diese durch eine Versicherung zu ersetzen.

Der Verband der Hauseigentümer glaubt nach Informationen der Luzerner Zeitung allerdings nicht, dass diese Versicherungen in Zukunft die Mietkautionen ersetzen werden. Denn in der Schweiz werden die meisten Wohnungen von Privaten vermietet. Diese Leute haben nicht dieselben Möglichkeiten wie grosse Versicherungsanbieter, zu denen beispielsweise die AXA zählt.

Doch wie die Luzerner Zeitung berichtet, ist auch der Mieterverband von der Mietkautionsversicherung nicht angetan, denn der grosse Betrag muss hier zwar nicht auf einmal bezahlt werden, am Ende sind die Gebühren jedoch noch höher als die der Banken für das Mietkautionskonto. Sind beim Auszug Schäden in der Wohnung festzustellen, springt die Versicherung hier auch nur mit einem Vorschuss ein. Am Ende bleiben die Kosten dafür doch am Mieter hängen.


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