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Mietrecht in der Schweiz: Abstimmung über Eigenbedarfskündigung und Untermiete

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Mietrecht in der Schweiz: Abstimmung über Eigenbedarfskündigung und Untermiete

Am 24. November 2024 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei bedeutende Änderungen im Mietrecht. Diese betreffen zum einen die Kündigung wegen Eigenbedarfs und zum anderen neue Regelungen zur Untermiete. Für Mieter und Vermieter sind die Abstimmungen von grosser Bedeutung, da rund 60 Prozent der Bevölkerung in Mietobjekten wohnen. In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Punkte der vorgeschlagenen Änderungen und die unterschiedlichen Positionen.

1. Eigenbedarfskündigung: Was ändert sich?

Nach der vorgeschlagenen Änderung soll es für Vermieter einfacher werden, Mietverträge aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen. Derzeit müssen Vermieter nachweisen, dass ein "dringender" Eigenbedarf besteht, um eine Kündigung durchzusetzen. Mit der neuen Regelung soll es ausreichend sein, wenn der Vermieter einen "bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" nachweisen kann. Diese Lockerung soll es Vermietern ermöglichen, schneller und unkomplizierter auf den Eigenbedarf zuzugreifen.

Befürworter argumentieren, dass diese Änderung zu mehr Rechtssicherheit und einer Beschleunigung von Streitverfahren führen könnte, die sich aktuell über Jahre hinziehen können. Allerdings bleibt unklar, was genau unter einer "objektiven Beurteilung" zu verstehen ist, was voraussichtlich durch das Bundesgericht im Falle von Streitigkeiten geklärt werden muss.

2. Strengere Regeln zur Untermiete

Ein weiteres Thema der Abstimmung betrifft die Untermiete. Zukünftig soll ein Mieter die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen müssen, bevor er seine Wohnung untervermieten darf. Änderungen während der Untermiete, wie zum Beispiel ein neuer Untermieter oder andere Vereinbarungen, müssen ebenfalls kommuniziert werden.

Eine Untervermietung könnte vom Vermieter verweigert werden, wenn sie länger als zwei Jahre dauert oder wenn der Mieter unvollständige Informationen bereitstellt. Auch bei missbräuchlicher Nutzung der Wohnung oder erkennbaren erheblichen Nachteilen für den Vermieter soll dieser die Untermiete ablehnen können. Im Extremfall kann der Vermieter nach einer erfolglosen Mahnung mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen kündigen, wenn der Mieter ohne Zustimmung untervermietet oder falsche Angaben gemacht hat.

Die Argumente der Befürworter

Befürworter der Änderungen, darunter die Immobilienbranche, der Hauseigentümerverband und rechtsbürgerliche Parteien, argumentieren, dass diese Revisionen fair und gezielt seien. Sie betonen, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf die Höhe der Mieten hätten, sondern mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter schaffen würden.

Besonders die strengeren Regelungen zur Untermiete seien notwendig, da Plattformen wie Airbnb den Wohnungsmarkt zusätzlich belasten würden. Viele Wohnungen würden für Kurzzeitvermietungen entzogen, was den ohnehin knappen Wohnraum in der Schweiz weiter verknappe.

Die Gegenposition: Ein Angriff auf den Kündigungsschutz?

Die Gegner, darunter der Mieterinnen- und Mieterverband, SP und Gewerkschaften, bezeichnen die vorgeschlagenen Änderungen als "Frontalangriff" auf den Kündigungsschutz. Sie kritisieren, dass die Anpassungen lediglich der erste Schritt einer umfassenderen Mietrechtsreform seien, die letztlich die Rechte der Mieter weiter schwächen könnte. Ein weiterer Punkt der Kritik ist das sogenannte "Salami-Taktik"-Vorgehen: Die Änderungen werden als kleine, punktuelle Anpassungen dargestellt, obwohl sie langfristig tiefgreifende Folgen für den Mieterschutz haben könnten.

Der Mieterverband hat daher das Referendum gegen beide Vorlagen ergriffen, sodass die Bevölkerung nun darüber entscheidet, ob diese Änderungen umgesetzt werden sollen oder nicht.


Mit dieser Analyse der bevorstehenden Abstimmung ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und sich bewusst zu machen, welche Auswirkungen die Änderungen auf Mieter und Vermieter haben könnten. Am 24. November wird sich zeigen, ob die Schweizer Stimmbevölkerung diesen Änderungen zustimmt oder sie ablehnt.


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