Transparente Mietzinse bei Mieterwechseln
Der Bundesrat hat im Mai 2015 die Teilrevision des Mietrechts zuhanden des Parlaments verabschiedet. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Transparenz über den Mietzins bei einem Mieterwechsel zu schaffen. So soll der Usus eingedämmt werden, dass Vermieter bei einem Wechsel der Mieter den Mietpreis obligatorisch anheben. Regulär würden Mieter eine Erhöhung bis zu 10% der Miete akzeptieren, bei jedem 10. Wohnungswechsel würden jedoch Erhöhungen bis zu 30% umgesetzt.