Deutschland: Stehpinkler erhält Mietkaution zurück
Ein Rechtsstreit der besonderen Art hat das Landgericht nun in zweiter Instanz in Düsseldorf beschäftigt: Nach Auszug der Mieter stellte eine Vermieterin fest, dass die Mamorböden rund um die Toiletten im Badezimmer, sowie im Gäste-WC stumpf und matt, als auch farblich verändert, aussahen. Daraufhin liess sie diese reinigen und aufarbeiten und behielt die Reparaturkosten von EUR 2.000 von der Mietkaution ein.
Grund für die Veränderungen an den Boden- und Wandfliesen waren das ständige - im Stehen - Urinieren des Mieters. Hierbei entstehen Kleinstspritzer, die neben die Toilette treffen und die Böden durch ihren Säuregehalt beschädigen.
Der Exmieter und passionierte Stehpinkler wollte den Reparaturabzug von seiner geleisteten Mietkaution jedoch nicht hinnehmen und klagte erst vor dem Amtsgericht Düsseldorf gegen die ehemalige Vermieterin. Dort wurde dem Mieter Recht gegeben, doch die Vermieterin klagte in zweiter Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf gegen diese Entscheidung.
Doch auch hier wurde der Stehpinkler in Schutz genommen. Die Begründung des Richters lautete: Vermieter müssten mit dieser - wenn auch kontroversen - Gewohnheit ihrer männlichen Mieter rechnen. Trotz zunehmender Zähmung des Mannes sei das Urinieren im Stehen noch durchaus üblich. Mieter allerdings können nicht damit rechnen, dass die in der Wohnung verlegten Fliesen derart empfindlich vom Material her sind, dass ihre Angewohnheit zu Beschädigungen dieser führt.
So stellte das Gericht fest, dass Stehpinkeln durchaus zur vertragsgemässen Nutzung der Mietsache gehört.
Hätte die Vermieterin vorab vertraglich auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen und er wäre dann beschädigt worden, wäre sie doch in der Lage gewesen, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den entsprechenden Teil der Mietkaution einzubehalten.
Bei diesem Fall sind sich der Deutsche Mieterbund und der Eigentümerverband Haus & Grund ausnahmsweise einig: Auch in Zukunft soll es unzulässig sein, dem Mieter vorzuschreiben, wie und in welcher Haltung er die Toilette zu benutzen hat.
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