Wohnungsschlüssel verloren - ist die Mietkaution weg?

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Wohnungsschlüssel verloren - ist die Mietkaution weg?

Ein verlorener Hausschlüssel oder eine grobe Beschädigung, könnte Sie grosse Teile Ihrer Mietkaution kosten. Das kann passieren, wenn man aus der Mietwohnung auszieht. Aber kann ein Vermieter die gesamte Summe der Kaution zurückbehalten, wenn nur der Haus/Wohnungsschlüssel von einer Mieterin oder einem Mieter verloren wird?

Es ist in Regel vereinbart, dass ein Mieter dem Vermieter am Beginn eines Mietverhältnisses eine Mietsicherheit oder die Kaution zahlt. Diese soll nicht direkt herausgegeben, sondern auf ein Mietkonto bei einer Bank eingezahlt werden. Dies dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung. Ein Vermieter soll diese am Ende des Mietvertrags zurückbezahlen resp. einfordern können. Er kann sie im ganzen oder zum Teil beibehalten, wenn der Mieter irgendeinen Schaden verursacht hat.

In erster Linie muss der Mieter die Kosten für die Schäden tragen, die seinetwegen entstehen. Damit werden die Nebenkosten auch berücksichtigt. In dem Fall, wobei nur ein Schlüssel verloren wurde, geht es nicht nur um die Kosten eines Schlüssels, sondern auch die Kosten der ganzen Schlüsselanlage, die davon betroffen ist. Es könnte sein, dass der Schlüssel eigentlich ein Hauptschlüssel wäre, und damit sowohl das Schloss einer Wohnungstür, als auch das Schloss am Eingang eines Mehrparteienhauses geöffnet werden kann. Es ist nicht möglich, so einen Schlüssel einfach neu anfertigen zu lassen. Da der Schaden auf mehrere Schlösser übertragen wird, können die Kosten entsprechend hoch sein und mache einen spürbaren Anteil des Mietkautionsbetrages aus.

In so einer Lage kann der Vermieter das Kautionsgeld zurückbehalten, bis der Schaden wiedergutgemacht wird. Nur mit einem Gerichtsurteil kann der Vermieter die erlaubte Summe der Kaution von der Bank verlangen. Das muss er aber schnell machen. Wenn er auch binnen eines Jahres seit Ende des Mietverhältnisses ohne Grund untätig bleibt und gegen den Schaden nicht vorgeht, kann die Bank dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters die Kaution direkt herausgeben. Aber man muss damit rechnen, dass der Vermieter auch Gründe hat, das Zurückzahlen kurz- oder langfristig zu verweigern, und in jedem Fall, wenn es einen Schaden gibt. Er wird natürlich erst die Kosten des Schadens feststellen.

Der Verlust des Hausschlüssels ist immer ärgerlich, vor allem aber, wenn auf Verlangen des Vermieters Schlossänderungskosten anfallen, beispielsweise, wenn bei der Wohnungsübergabe ein oder mehrere Schlüssel fehlen. Üblicherweise werden die Kosten, die für das neue Türschloss oder ein neues Schliesssystems entstehen, selber getragen. Der Vermieter kann ein neues Schloss bzw. neues Schlüsselsystem jedoch nur dann verlangen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass der verloren gegangene Schlüssel unrechtmässig verwendet wird resp. der Schlüssel eindeutig der ehemaligen Wohnung zugeordnet werden kann. Dies passiert, wenn beispielsweise die eigene Tasche samt persönlichen Dokumenten oder der Schlüssel vor der Haustüre verloren geht.

Ist die Zuordnung des Schlüssels zur Wohnung unwahrscheinlich, beispielsweise wenn man sich auf eine Auslandreise begeben hat und viel Zeit vergangen ist, so ist es nicht nötig den Zylinder oder die Schliessanlage zu wechseln. In diesem Fall soll der Schaden der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Diese kommt nämlich für Schadenverhütungskosten auf. Dies bedeutet, dass der versicherte Mieter Anspruch auf passiven Rechtsschutz hat, welcher unverhältnismässigen Forderungen des Geschädigten abwehrt.

Die Höhe des Schadens bemisst sich bei Privathaftpflichtfällen nicht nach dem Neuwert, sondern nach dem Zeitwert. Die Lebensdauer des Schlosses einer Wohnungstüre beträgt 30 Jahre. Ist der Zylinder zehnjährig und muss dieser ersetzt werden, weil dringender Verdacht auf unrechtmässigen Gebrauch besteht, muss der Mieter resp. seine Privathaftpflichtversicherung zwei Drittel der Kosten übernehmen.

Bei Diebstahl hingegen schafft die Hausratversicherung Abhilfe und deckt die finanziellen Folgen. Sie übernimmt sowohl die Kosten für neue Ersatzschlüssel als auch für Schlossänderungen. Kann man nirgends einen Ersatzschlüssel auftreiben, muss der Schlüsseldienst gerufen werden. Die meisten Versicherungen bieten in solchen Fällen optional auch Zusatzbaustein an, die Notfalleinsätze für die Erstellung einer Notschliessung decken.

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