Nebenkosten gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Mietverhältnis. Viele Mieterinnen und Mieter wissen nicht genau, welche Positionen überhaupt zulässig sind – und was sie tun können, wenn die Abrechnung unerwartet hoch ausfällt. Der Beobachter hat in mehreren Beiträgen rund um den Mietvertrag beleuchtet, welche Nebenkosten rechtmässig sind und wie sich Mieter gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren können.
Wir fassen die wichtigsten Grundsätze zusammen und zeigen, worauf Sie beim Prüfen Ihrer Abrechnung achten sollten.
Nur vereinbarte Nebenkosten dürfen verrechnet werden
Der zentrale Grundsatz lautet: Nebenkosten dürfen nur dann separat erhoben werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die Betriebskosten als im Mietzins inbegriffen – der Vermieter kann sie dann nicht nachträglich zusätzlich verlangen.
Als Nebenkosten gelten die tatsächlichen Aufwendungen für den Gebrauch der Sache, etwa Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung, Hauswartung oder Aufzug. Nicht überwälzt werden dürfen hingegen Kosten für den Unterhalt, für Reparaturen oder für wertvermehrende Investitionen am Gebäude – diese trägt die Eigentümerschaft.
Akontozahlung oder Pauschale: Das ist der Unterschied
Bei den Nebenkosten gibt es zwei Modelle, die im Vertrag klar bezeichnet sein müssen:
- Akontozahlung: Sie leisten monatliche Vorauszahlungen. Am Jahresende folgt eine detaillierte Abrechnung – je nach Verbrauch resultiert eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
- Pauschale: Sie bezahlen einen festen Betrag, der die effektiven Kosten abdecken soll. Eine jährliche Abrechnung entfällt in der Regel.
Welches Modell gilt, entscheidet der Wortlaut im Vertrag. Mehr zu den Feinheiten lesen Sie in unserem Beitrag zu Akontozahlungen und zusätzlichen Nebenkosten.
So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung
Wenn die Abrechnung eintrifft, lohnt sich ein genauer Blick. Diese Schritte helfen:
- Prüfen Sie, ob alle verrechneten Positionen im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind.
- Kontrollieren Sie, ob der Abrechnungszeitraum stimmt und keine unzulässigen Unterhalts- oder Verwaltungskosten enthalten sind.
- Verlangen Sie bei Unklarheiten Einsicht in die Originalbelege – dazu haben Sie als Mieterin oder Mieter ein Recht.
- Vergleichen Sie die Werte mit den Vorjahren, um auffällige Abweichungen zu erkennen.
Wie Sie bei grossen Nachzahlungen vorgehen, zeigt unser Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung. Umstritten ist etwa auch, ob eine Verwaltungspauschale verrechnet werden darf.
Was tun bei ungerechtfertigten Forderungen?
Halten Sie eine Position für unzulässig, sollten Sie Ihre Einwände schriftlich und möglichst rasch beim Vermieter oder der Verwaltung geltend machen. Zahlen Sie einen strittigen Betrag nur unter Vorbehalt. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden – dieses Verfahren ist für Mietstreitigkeiten kostenlos oder sehr günstig.
Bei komplexeren Fragen lohnt sich zudem die Beratung durch den Mieterinnen- und Mieterverband oder, auf Vermieterseite, durch den HEV. So vermeiden Sie, dass Sie Jahr für Jahr Beträge bezahlen, die Sie gar nicht schulden.
Quelle: beobachter.ch