Ob Sie einen Parkplatz, eine Garage oder einen Einstellplatz kündigen wollen: Entscheidend ist zuerst die Frage, ob er in einem eigenen Mietvertrag oder zusammen mit der Wohnung geregelt ist. Davon hängen sowohl die Möglichkeit einer separaten Kündigung als auch die Frist ab.

Separater Vertrag oder Teil der Wohnung?

  • Eigener Mietvertrag für den Parkplatz: Sie können den Parkplatz unabhängig von der Wohnung kündigen – es gelten die kurzen Fristen für Einstellplätze (siehe unten).
  • Parkplatz im Wohnungsmietvertrag enthalten: Der Platz gilt als Bestandteil der Wohnung. Eine separate Kündigung ist meist nicht möglich; Sie können ihn in der Regel nur zusammen mit der Wohnung kündigen oder mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren.

Kündigungsfrist für Parkplatz & Garage

Für separat gemietete Einstellplätze, Garagen und ähnliche Einrichtungen sieht das Gesetz eine kurze Frist vor: zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde (Art. 266e OR). Viele Verträge vereinbaren allerdings eine längere Frist (häufig ein Monat) – dann gilt der Vertrag.

Ist der Parkplatz Teil des Wohnungsmietvertrags, gilt die Frist der Wohnung (für Wohnungen mindestens drei Monate auf einen ortsüblichen Termin, Art. 266c OR).

Form der Kündigung

Kündigen Sie schriftlich und nachweisbar – am besten per eingeschriebenem Brief. Beim reinen Parkplatz braucht es kein amtliches Formular und keine Mitunterzeichnung des Ehegatten (anders als bei der Familienwohnung). Notieren Sie Vertragsobjekt (Platz-Nummer), gewünschtes Beendigungsdatum und Ihre Unterschrift.

Vorlage: Parkplatz / Garage kündigen

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Word-Dokument – ausfüllen, ausdrucken, per Einschreiben versenden:

Download: Vorlage Kündigung Garage / Parkplatz (Word, kostenlos)

Häufige Fragen zur Parkplatz-Kündigung

Kann ich den Parkplatz separat von der Wohnung kündigen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ist der Parkplatz oder die Garage in einem eigenen Mietvertrag geregelt, können Sie ihn unabhängig von der Wohnung kündigen. Ist er Teil des Wohnungsmietvertrags, gilt er als Bestandteil der Wohnung und kann in der Regel nur zusammen mit ihr gekündigt werden.

Welche Kündigungsfrist gilt für einen separaten Parkplatz?

Für separat gemietete Einstellplätze und Garagen gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine kurze gesetzliche Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer (Art. 266e OR). Im Mietvertrag kann aber eine längere Frist (z. B. ein Monat) vereinbart sein; massgebend ist dann der Vertrag.

In welcher Form muss ich den Parkplatz kündigen?

Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen – am besten per eingeschriebenem Brief. Anders als bei der Familienwohnung ist beim reinen Parkplatz kein amtliches Formular und keine Mitunterzeichnung des Ehegatten nötig.

Gibt es eine Vorlage für die Parkplatz-Kündigung?

Ja. Sie können unsere kostenlose Vorlage «Kündigung Garage/Parkplatz» als Word-Dokument herunterladen, ausfüllen und per Einschreiben versenden.

Was, wenn Parkplatz und Wohnung im selben Vertrag stehen?

Dann ist der Parkplatz rechtlich Teil der Wohnung. Eine separate Kündigung nur des Parkplatzes ist meist nicht möglich – Sie müssten mit dem Vermieter eine einvernehmliche Vertragsänderung vereinbaren oder die Wohnung insgesamt kündigen.