Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Wer in der Schweiz eine neue Wohnung oder ein Haus mietet, kommt meist nicht um das Thema Mietzinsdepot oder Mietkautionsversicherung herum. Vermieter verlangen in der Regel eine finanzielle Sicherheit in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, um sich gegen mögliche Mietausfälle oder Schäden an der Mietsache abzusichern. Traditionell wird dieser Betrag auf einem Sperrkonto bei einer Bank hinterlegt.
Als moderne Alternative zur klassischen Barkaution bietet die Mietkautionsversicherung eine flexible und liquiditätsschonende Lösung. Anstatt die gesamte Kautionssumme zu blockieren, bezahlt der Mieter lediglich eine jährliche Prämie an eine Versicherungsgesellschaft. Diese stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus, die dieselbe Sicherheit wie ein Bankdepot bietet. Im Schadensfall oder bei ausstehenden Mietzahlungen begleicht die Versicherung berechtigte Forderungen des Vermieters direkt und fordert den Betrag anschliessend vom Mieter zurück.
Mit dieser Variante bleibt das Geld des Mieters frei verfügbar – ideal für alle, die ihre finanzielle Flexibilität bewahren möchten. Allerdings können die jährlich anfallenden Prämien langfristig höher ausfallen als die Zinsen, die auf einem Mietzinsdepot ruhen würden. Zudem handelt es sich nicht um eine Versicherung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Bürgschaft. Der Versicherer leistet somit nur im Voraus und fordert die Schadenssumme anschliessend vom Mieter zurück.
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Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung dient der Sicherheit des Vermieters und wird durch den Mieter als Versicherungsnehmer für den Vermieter als Versicherten abgeschlossen. Hierzu erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die als Sicherheit über die vereinbarte Mietkaution dient. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen gemäss Art. 257e OR. Damit ist der Vermieter finanzielle abgesichert, insbesondere bei Mietzinsrückständen oder Schäden am Mietobjekt. Ansprüche aus der Mietkautionsversicherung können Vermieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen.
- Antrag und Abschluss: Sie stellen einen Antrag bei einem Versicherungsanbieter. Nach erfolgter Prüfung und Zahlung der ersten Prämie erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung.
- Übergabe an den Vermieter: Der Vermieter wiederum erhält eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit.
- Jährliche Prämien: Für die Dauer des Mietverhältnisses zahlen Sie eine wiederkehrende Versicherungsprämie.
- Im Schadensfall: Kommt es zu Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung, begleicht die Versicherung die Forderung direkt beim Vermieter.
- Rückzahlung an die Versicherung: Den von der Versicherung ausgelegten Betrag müssen Sie anschliessend zurückerstatten.
- Kündigung bei Auszug: Nach Beendigung des Mietverhältnisses geben Sie die Bürgschaftsurkunde zurück, und die Versicherung wird gekündigt.
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Insgesamt gibt es drei wesentliche Gründe, bei denen der Vermieter das Kautionskonto bzw. die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen darf:
- Wenn Mietzinse oder Nebenkosten nicht beglichen wurden
- Wenn Beschädigungen am Mietobjekt verursacht wurden
- Wenn Räumungs-, Entsorgungs- oder Instandsetzungskosten anfallen
Die Versicherung bürgt für die Mieterschaft
Das Prinzip der Mietkautionsversicherung ist simpel: Mieter zahlen eine jährliche Prämie an die Versicherungsgesellschaft und erhalten im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde, die den vereinbarten Kautionsbetrag von maximal drei Monatsmieten (bei Wohnimmobilien) absichert. Damit entfällt die Einzahlung der Mietzinskaution auf ein Mietzinsdepot aus eigenen Mitteln – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der herkömmlichen Kautionshinterlegung. Sollte der Mieter beim Auszug beispielsweise Schäden am Mietobjekt verursacht haben oder offene Mieten auf seinem Konto haben, die über die Mietkaution zu verrechnen sind, kann der Vermieter die Freigabe bewirken. Wie beim Mietzinsdepot wird auch hier für die Auszahlung von Geldern das Einverständnis beider Mietparteien benötigt.
Mietkautionsversicherung: Vorteile und Nachteile
Mehr finanzielle Flexibilität beim Umzug und jederzeit kündbar – das sind die grössten Pluspunkte einer Mietkautionsversicherung. Anstatt eine hohe Kaution auf einem Bankkonto zu blockieren, können Mieter ihr Geld für andere Zwecke nutzen, etwa für den Umzug oder neue Möbel. Zwar fällt für die Bürgschaftsdeckung eine jährliche Prämie an, diese liegt jedoch meist nur bei vier bis fünf Prozent des vereinbarten Kautionsbetrags.
Vorteile der Mietkautionsversicherung
- Überschaubarer Jahresbeitrag und jederzeit kündbar, z. B. durch Hinterlegung einer Barkaution (Banksperrkonto)
- Keine blockierte Kaution – das Geld bleibt frei verfügbar
- Keine Doppelbelastung durch alte und neue Mietkaution bei einem Umzug
- Ersparnisse müssen nicht angegriffen werden
- Als Zwischenfinanzierung nutzbar, falls später ein Bankdepot gewünscht ist
Nachteile der Mietkautionsversicherung
- Nicht jeder Mieter erhält eine Deckung, da diese bonitätsabhängig ist. Mindestens eine der im Mietvertrag aufgeführten Personen muss eine positive Bonitätsprüfung bestehen.
- Im Schadensfall muss der Mieter alle Zahlungen, die die Versicherung an den Vermieter geleistet hat (ggf. zuzüglich Zusatzgebühren von bis zu 100 CHF), an die Versicherung zurückerstatten.
- Laufende Prämienzahlungen: Bei längerer Mietdauer können die Gesamtkosten die ursprünglich abgesicherte Kautionssumme übersteigen.
Wie erhält man eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung lässt sich bei bei den meisten Anbietern schnell und unkompliziert online beantragen. Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Bonitätsprüfung der im Mietvertrag aufgeführten Personen. Fällt diese positiv aus und werden die weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Rechnung für den ersten Jahresbeitrag. Anschliessend stellt der Anbieter Ihrem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zu. Diese garantiert ab sofort die vereinbarte Kautionssumme und sichert den Vermieter in gleicher Weise ab wie Mietzinsdepot bei einer Bank.
Die vier wichtigsten Schritte
- Angebote vergleichen: Passenden Anbieter auswählen und Mietkautionsversicherung online abschliessen
- Prämie bezahlen: Erste Jahresprämie nach Annahme des Antrags begleichen
- Bürgschaftsurkunde: Ausstellung der Bürgschaftsurkunde und direkte Zustellung an den Vermieter
- Bestätigung für Mieter: Der Mieter erhält eine Kopie bzw. ein Versicherungsdokument zur eigenen Ablage
Mietkautionsversicherung aus Sicht des Vermieters
Auch für Vermieter bietet die Mietkautionsversicherung zahlreiche Vorteile. Sie ersetzt die klassische Barkaution, ohne dass auf Sicherheit verzichtet werden muss. Vermieter entlasten damit ihre neuen Mieter finanziell und ermöglichen ihnen einen deutlich einfacheren Einzug. Im Gegenzug profitieren von einer unkomplizierten Abwicklung, klaren Prozessen und einer abgesicherten Forderungsdurchsetzung im Schadenfall.
Vorteile für Vermieter
- Die Bürgschaftsurkunde bietet dieselbe Sicherheit wie ein gesperrtes Mietzinsdepot bei der Bank.
- Im Schadenfall (z. B. bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung) erfolgt die Auszahlung durch den Versicherer direkt an den Vermieter.
- Mieter können die Mietkautionsversicherung nicht ohne das Einverständnis des Vermieters kündigen.
- Die Sicherheitsleistung bleibt auch dann bestehen, wenn der Mieter die Prämien bei der Versicherung nicht bezahlt.
- Kein Aufwand für die Verwaltung oder Freigabe einer Bankkaution.
- Moderner und mieterfreundlicher Ansatz – steigert die Attraktivität des Mietobjekts.
- Erhöhte Liquidität des Mieters kann das Risiko von Zahlungsrückständen senken.
Wichtige Hinweise
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist eine detaillierte Wohnungsabnahme wichtig, um eventuelle Ansprüche korrekt geltend zu machen.
- Bei offenen Forderungen muss die Meldung an den Versicherer fristgerecht erfolgen, damit der Anspruch nicht verfällt.
Empfohlene Vorgehensweise
- Bereits bei der Wohnungsinserierung erwähnen, dass eine Mietkautionsversicherung akzeptiert wird.
- Die Bürgschaftsurkunde bei Vertragsabschluss aufbewahren.
- Nach Mietende eine gemeinsame Wohnungsabnahme durchführen und etwaige Schäden dokumentieren.
- Die Mieter aktiv darüber informiert werden, dass bei Inanspruchnahme der Bürgschaft bei einigen Anbietern weitere Kosten entstehen können.
- Forderungen gegenüber dem Versicherer mit den entsprechenden Belegen einreichen.
Mit der Akzeptanz einer Mietkautionsversicherung profitieren sowohl Vermieter als auch Mieter.
Wirkungsentfaltung der Bürgschaft
Der Vertragsbeginn einer Mietkautionsversicherung bzw. der damit verbundenen Mietkautionsbürgschaft entspricht in der Regel dem im Mietvertrag festgelegten Mietbeginn. Soll durch den Abschluss eines Mietkautionsvertrages ein bereits hinterlegtes Sperrkonto freigeschaltet werden, um Liquditität zu gewinnen, kann der Beginn individuell festgelegt werden. Gleiches gilt, wenn ein bestehender Anbieter der Mietkautionsbürgschaft durch einen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft abgelöst werden soll.
Der Vertrag kann daher sowohl zu Beginn als auch während eines laufenden Mietverhältnisses abgeschlossen werden – beispielsweise, wenn sich Mieter nachträglich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden, um bereits hinterlegtes Kautionsgeld wieder freizugeben. Ab dem in der Bürgschaftsurkunde festgehaltenen Zeitpunkt greift die Bürgschaft zugunsten des Vermieters.
Kündigung der Mietkautionsversicherung
Die Auflösung einer Mietkautionsversicherung erfolgt in der Regel unkompliziert, sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Die Kündigung ist jederzeit möglich, sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt und keine offenen Ansprüche bestehen.
- Ein verbleibendes Prämienguthaben wird anteilsmässig zurückerstattet – bei manchen Anbietern automatisch, bei anderen nur auf ausdrückliche Anfrage.
- Empfohlen: Bankverbindung (IBAN und BIC) bereits zu Beginn angeben, um Rückzahlungen zu erleichtern.
- Mieter müssen die Versicherung nicht selbst kündigen – die Entlassung durch den Vermieter genügt.
- Eine eigenständige Kündigung durch den Mieter während des laufenden Mietverhältnisses ist nicht zulässig.
- Erfolgt eine Kündigung vor Mietende, muss der Vermieter eine Ersatzsicherheit verlangen (z. B. Mietzinsdepot oder neue Bürgschaft).
- Je nach Anbieter können bei Vertragsauflösung Gebühren oder Einschränkungen bei Rückvergütungen anfallen.
Die Freigabe der Bürgschaft durch den Vermieter ist somit der zentrale Schritt für die Beendigung der Mietkautionsversicherung.
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Mietkautionsversicherung für gewerbliche Mietverträge
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Häufig gestellte Fragen zur Mietkautionsversicherung
Wir versuchen auf dieser Seite das Thema Mietkautionsversicherung so einfach, anschaulich und umfassend wie nur möglich zu erläutern. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie die Seiten der Versicherungsanbieter und informieren Sie sich dort konkret zu den Leistungen und Kosten.





