Kickback-Zahlungen bei Mietkautionsversicherungen: Was Mieter wissen sollten

Mietkautionsversicherungen boomen – doch nicht immer im Interesse der Mieterinnen und Mieter. Eine Recherche der NZZ am Sonntag zeigt, dass viele Immobilienverwaltungen von einzelnen Anbietern Provisionen erhalten, wenn sie Mieter zu einer bestimmten Kautionsversicherung vermitteln. Diese Vergütungen bezahlen am Ende die Mieter über ihre Prämie – oft ohne es zu wissen.

Wir ordnen die wichtigsten Punkte des Berichts ein und erklären, welche Rechte Mieterinnen und Mieter in der Schweiz haben – anbieterneutral und ohne Wertung einzelner Firmen.

Wie die Mietkautionsversicherung funktioniert

Zu Beginn eines Mietverhältnisses verlangen Vermieter eine Sicherheit von bis zu drei Monatsmieten. Lange dominierte das klassische Mietzinsdepot auf einem Sperrkonto. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Mietkautionsversicherung etabliert.

Wichtig zu verstehen: Dabei handelt es sich nicht um eine Versicherung im klassischen Sinn. Das Produkt beruht auf einer Dualstruktur – einem Versicherungsvertrag nach VVG zwischen Mieter und Anbieter sowie einer Solidarbürgschaft zwischen Anbieter und Vermieter. Kommt es zu einem Schaden, zahlt der Anbieter zwar an den Vermieter, fordert den Betrag anschliessend aber vollständig vom Mieter zurück. Die Prämie ist somit kein Sparbetrag, sondern eine reine Gebühr.

Was die NZZ-Recherche zu den Provisionen zeigt

Laut NZZ am Sonntag erhalten Immobilienfirmen von verschiedenen Anbietern Zahlungen in Millionenhöhe für die Vermittlung von Mietern. Konkret nennt der Bericht folgende Angaben:

  • Swisscaution bestätigt, bei mehr als der Hälfte aller Verträge mit Verwaltungen Provisionen zu bezahlen – bis zu 100 Franken pro Mieter, im Durchschnitt jedoch «deutlich tiefer». Insgesamt waren es im vergangenen Jahr rund 2 Millionen Franken.
  • Auch Firstcaution bestätigt laut NZZ Vergütungen von bis zu 100 Franken an Partner aus der Immobilienbranche.
  • Die Branche selbst spricht nicht von «Kickbacks», sondern von üblichen und legalen Provisionen.

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (Svit) mahnt laut Bericht, Immobilienfirmen dürften keine Empfehlung abgeben, welche Offerte zu berücksichtigen sei.

Warum das für Mieter teuer werden kann

Aus finanzieller Sicht ist das Depot laut NZZ am Sonntag klar vorteilhafter. Bei einer Kaution von 9000 Franken – in Städten bei drei Monatsmieten durchaus realistisch – liegt die jährliche Prämie gemäss Vergleichsportalen zwischen 370 und knapp 500 Franken. Über zehn Jahre summiert sich das auf bis zu 5000 Franken, die verloren sind – unabhängig davon, ob am Ende überhaupt Forderungen entstehen. Beim Mietkautionskonto erhält der Mieter sein Geld dagegen vollständig zurück, im besten Fall inklusive Zinsen.

Die Versicherung kann sich dennoch lohnen – vor allem für Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln, die den Betrag nicht auf einmal hinterlegen können. Entscheidend ist, dass diese Wahl bewusst und mit Blick auf die Kosten getroffen wird.

Mieter haben Wahlfreiheit – so nutzen Sie sie

Der Kernpunkt: Mieterinnen und Mieter dürfen grundsätzlich frei entscheiden, wie sie die Sicherheit leisten – ob per Bankdepot, per Kautionsversicherung oder über einen von ihnen selbst gewählten Anbieter. Laut NZZ am Sonntag halten einzelne Verwaltungen ihren bevorzugten Anbieter jedoch faktisch in den Mietverträgen fest, und in Einzelfällen wird die Wahlfreiheit sogar verweigert.

Der Bericht zitiert Carlo Sommaruga, Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands: Aufgrund der Wohnungsnot sei das Machtverhältnis deutlich zugunsten des Vermieters, und die Bereitschaft der Mieter, sich zu wehren, gering. So können Sie vorgehen:

  1. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob ein bestimmter Anbieter vorgeschrieben ist.
  2. Vergleichen Sie Prämien und Konditionen mehrerer Anbieter unabhängig, etwa über einen Anbietervergleich.
  3. Teilen Sie der Verwaltung schriftlich mit, welchen Anbieter Sie wählen möchten.
  4. Überlegen Sie, ob ein Bankdepot für Sie nicht die günstigere Lösung ist.

Bei Streitfragen zur zulässigen Vertragsgestaltung wenden Sie sich an den Mieterverband, den HEV oder die zuständige Schlichtungsbehörde. Dies ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Quelle: nzz.ch

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