Beim Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft, welche auch Mietkautionsversicherung genannt wird, finden sich Überschneidungen mit anderen Versicherungen wie z.B. mit der Privathaftpflichtversicherung. Dabei geht es darum, dass die Privathaftpflichtversicherung Mieterschäden abdeckt und mögliche Beschädigungen am Mietobjekt von der Versicherung bezahlt werden. Für MieterInnen, welche kein Mietzinsdepot bei der Bank sondern die sogenannte Mietkautionsversicherung gewählt haben, ist es empfehlenswert bei Schäden am Mietbjekt, welche mit der Mietkaution verrechnet werden sollen, zwingend die Privathaftpflichtversicherung einzuschalten, um diese Schäden nicht über die Mietkaution bezahlen zu lassen. Denn die Mietkautionsanbieter fordern das Geld, welchen an den Vermieter bezahlt wurde (Offene Mietzinse oder Schäden am Mietobjekt) dann wieder zurück.
Achtung: Mietkaution bietet keinen Versicherungsschutz!
Bei Abschluss einer Versicherungspolice wie z.B. einer Privathaftpflichtversicherung erhalten Prämienzahler einen klassischen Versicherungsschutz, meist in Millionenhöhe, welcher den Prämienzahler von finanziellen Verlusten schützt. Bei der Lösung der bargeldlosen Mietkaution hingegen verbürgen sich die Mietkautionsanbieter nur und fordern die an den Vermieter geleisteten Summen wieder von der Mieterschaft zurück. Dabei ist hier die Rede sog. Regress, welcher den Mietkautionsanbieter erlaubt, die erbrachten Leistungen wieder dem Kunden in Rechnung zu stellen. Das heisst, dass die einbezahlte Prämie keinen Versicherungsschutz im klassischen Sinne bietet, sondern lediglich der Preis ist, damit MieterInnen die Einzahlung in ein Mietzinsdepot erspart bleibt.
Für wen eignet sich die Mietkautionsbürgschaft?
Die obige Eigenschaft der bargeldlosen Mietkaution lehrt uns also, dass diese Mietkautionslösung dem Namen "Mietkautionsversicherung" nicht gerecht wird. Vielmehr ist es eine Bürgschaft. Sie ist aber in vielen Fällen auch eine ratsame Lösung um kurzfristige Engpässe zu vermeiden resp. zu lösen. Bei Personen, welche das Geld für die Mietkaution nicht beisammen haben, mit dem Geld andere Massnahmen treffen möchten oder einfach das Geld nicht sperren wollen, findet die bargeldlose Mietkaution häufig Anwendung. Auch bei Familien platz der Traum einer neuen Wohnung häufig an den hohen Kosten mit der Mietkaution als wohl grössten Posten.
Privathaftpflichtversicherung ist empfehlenswert
In der Regel möchte der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses schnell die Schlussabrechnung erstellen und es bietet sich daher einfachheitshalber die Benutzung der Mietkaution (Mietkautionsbürgschaft) zur Deckung von allfälligen Mieterschäden und auch allfälligen offenen Mietzinsen. Es ist dann Sache des Mieters zu schauen, inwiefern die deklarierten Mietschäden aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen oder durch die Privathaftpflichtversicherung resp. Mietkautionsgarantie übernommen werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass man bei der Wohnungsabgabe reps. Ende des Mietvertrages möglichst mit keinen offenen Forderungen konfrontiert wird. Denn wenn man diese mit der Sicherheitsleistung verrechnen will, sei diese mit einem traditionellen Mietzinsdepot oder der bargeldlosen Mietkaution, bezahlt schlussendlich die Mieterschaft die Rechnung. Von der Bank erhalten Mieter nur die Differenz aus Ihrer geleisteten Kaution zurück, bei der Mietkautionsbürgschaft erhalten Mieter dann eine Rechnung mit dem Betrag, welchen die Mietkautionsgesellschaft an den Vermieter ausbezahlt hat. MieterInnen mit einer Mietkautionsbürgschft sollten darauf achten, dass zumindest die Kosten allfälliger Schäden am Mietobjekt über die Privathaftpflichtversicherung übernommen werden resp. geprüft werden. Denn in den meisten Haftpflichtpolicen beträgt den Selbstbehalt (nur) 200.- CHF. Der darüber liegende Betrag wird von der Privathaftpflichtversicherung übernommen, anstatt den Betrag bei nicht Geltendmachung aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Dies geht aber auch nur, wenn die Mieterschaft auch über eine gültige Haftpflichtpolice verfügt.
Hat man die Mietkautionsbürgschaft und die Privathaftpflichtversicherung bei verschiedenen Gesellschaften, so bedingt es Abklärungen mit beiden Versicherung, was oftmals zeit- und nervenraubend ist, da die Kommunikation über mehrere Abteilungen erfolgt. Es empfiehlt sich also, die Mietkautionsversicherung mit der Privathaftpflicht zusammen bei der gleichen Versicherung abzuschliessen. Diese Kombi-Möglichkeit bietet sich jedoch nur bei traditionellen Versicherungsgesellschaften, welche eine bereite Produktpalette führen. Wohingegen reine Mietkautionsanbieter nur die Mietkautionsbürgschaft anbieten und MieterInnen dieser Vorteil verwehrt bleibt.
UNSER TIPP: Die AXA Winterthur unterscheidet sich mit ihrem exklusiven Kombipaket von allen anderen Anbieter, denn für bestehende Privathaftpflichtkunden oder solchen die es werden wollen, werden 10% auf die Miektautionsprämie erstattet. Mit diesen Kombi erhalten MieterInnen das günstigste Angebot in der Schweiz. Hier ist noch hinzuzufügen, dass Vermieter Schäden am Mietobjekt oftmals gerne auf die Mieter abwälzen, obwohl diese ungerechtfertigt sind. Als Laie ist die Unterscheidung von gerechtfertigten und ungerechtfertigten Forderung schwierig und man fühlt sich schnell überfordert. Durch den Basisrechtsschutz der Privathaftpflichtversicherung werden solche ungerechtfertigten Forderungen abgewehrt. In der Praxis wird dann der Schadenfall (Mietkaution) von nur einer Schadenabteilung behandelt, was zu einer schnelleren und unkomplizierten Bearbeitung führt.