Was ist eine Mietkautionsversicherung und wie funktioniert sie?
Eine Wohnung mieten bedeutete zuweilen auch Erspartes blockieren. Denn wer mietet war sich gewohnt, eine Mietkaution in Form eines Bankdepots zu leisten, die in der Regel 2-3 Monatsmieten beträgt. Wer die Kaution nicht aufbringen kann oder aber einfach sein Geld nicht blockieren möchte, hat mit der Mietkautionsversicherung eine Alternative, welche eine anderweitige Nutzung des Geldes erlaubt und somit das Umzugsbudget schont.
Auf dieser Seite haben wir einige der wichtigsten Fragen zusammengestellt, welche je nach Umfang tiefergehend behandelt werden.
Zusätzliche Liquidität beim Umzug, eine überschaubare Prämie und jederzeit flexibel kündbar – das sind die Vorteile einer Mietkautionsversicherung für Mieter*innen in der Schweiz. Mieter*innen welche eine Mietkautionsversicherung abschliessen, können frei über ihr Geld verfügen und das ersparte Geld kann für andere Ausgaben verwendet oder zur Kostendeckung des Umzuges wie für neue Möbel, Transport- oder Reinigungskosten genutzt werden.
Wer beim Umzug "knapp bei Kasse" ist, hat mit der Mietkautionsversicherung ein einfach Finanzprodukt, welches günstiger als ein herkömmlicher Kredit ist. Anstelle der Barkaution wird ein günstiger Jahresbeitrag (in der Regel 5% des Kautionsbetrages) fällig. Immobilienfirmen schätzen die unkomplizierte Verwaltung der Bürgschaftsurkunden. Geringe Kosten und eine einfache Handhabung machen sie zu einer interessanten Alternative zum traditionellen Mietzinsdepot.
VORTEILE:
- Erspartes Geld der Barkaution verbleibt zur freien Verfügung
- Mehr finanzieller Spielraum beim Umzug
- Schonung der Ersparnisse
- Keine Doppelbelastung (alte Kaution noch nicht ausgezahlt, neue schon fällig)
- Vermeidung teurer und inflexibler Kredite
- Als Zwischenfinanzierung nutzbar (Kautionsversicherung kann später in Barkaution umgewandelt werden)
NACHTEILE:
- Nicht alle MieterInnen erhalten eine Bürgschaft
- MieterInnen müssen nach Inanspruchnahme das Geld zurückerstatten.
- Überschaubare aber regelmässige Kosten (siehe Anbieter im Vergleich), die sich bei längerer Laufzeit summieren
- Ja, Sie können das Mietzinsdepot der Bank durch eine Mietkautionsversicherung ersetzen und wieder frei über Ihr Geld verfügen. Ist der Hausverwalter/Vermieter mit der Umwandlung resp. Auflösung des Bankdepots einverstanden, kann der jetzige Bankbeleg beim Hausverwalter durch eine offizielle Kautionsurkunde ersetzt werden. Die Kautionsurkunde bietet dem Hauseigentümer dieselbe Sicherheit wie das bereits bestehende traditionelle Bankdepot.
- Es empfiehlt sich mit dem Hausverwalter abzuklären, ob dieser mit einer Freischaltung des Banksperrkontos einverstanden ist. Es muss auch beachtet werden, dass eine Mietkautionsversicherung nicht abgeschlossen werden kann, wenn bereits Forderungen, wie beispielsweise rückständige Mietzinszahlungen bestehen, da die Kautionsgesellschaften erst für Forderungen ab Versicherungsbeginn der Police aufkommen.
- Sobald Ihre Kautionsanfrage angenommen wurde und Ihr Vermieter die Kautionsurkunde erhalten hat, wird dieser die Auslösung des Banksperrkontos vorbereiten. Hierzu wird Ihr Vermieter das Freigabeformular des jeweiligen Bank (Siehe Beispiel Freigabeformular UBS ausfüllen, signieren und Ihnen zur Vervollständigung und Gegenzeichnung zugestellt. Durch das anschliessende Einsenden des Formulars an die Bank, wird diese mit der Auflösung des Kontos und Auszahlung des Guthabens beauftragt. Die gesamte Prozedur kann bis zu 10 Arbeitstage dauern.
Da es keine gesetzliche Regelung gibt, die der Mieterschaft die Wahl des Instituts für die Sicherstellung der Kaution einräumt, entscheidet in der Praxis der Vermieter ebenfalls auf welche Art und Weise die Mietkaution zu leisten ist. Je nach Variante auch bei welchem Anbieter abgeschlossen werden darf.
Das Mietrecht kennt grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Sicherheitsleistung. Die Bank- oder Versicherungsbürgschaft ist eine dieser Möglichkeiten. In den meisten Fällen nutzen informierte Vermieter und insbesondere Liegenschaftsverwaltungen die Mietkautionsbürgschaft um ihrer Mieterschaft eine Alternative anzubieten. Trotzdem kommt es hin und wieder vor, dass Eigentümer die Kautionsversicherung als Alternative zum Mietzinsdepot ablehnen. In diesen Fällen muss die Mieterschaft eine für den Eigentümer geeignete Sicherheitsleistung erbringen.
Es ist durchaus verständlich, wenn jeder von uns die für sich günstigste und beste Versicherung finden möchte. In der Schweiz ist dies gängige Praxis und grundsätzlich darf jedermann private Versicherungen erwerben. Anders stellt sich die Situation bei der Mietkautionsversicherung dar. Hier kann es bei der Wahl des Anbieters zu Einschränkungen kommen, da die Vermieterschaft mitunter ein Mitspracherecht beansprucht und Vorgaben dazu macht, bei welcher Mietkautionsversicherung die Mietkaution abgeschlossen werden darf. Häufig sind es nicht praktische, sondern finanzielle Gründe, die dazu führen, dass die Auswahl an Anbietern eingeschränkt wird. Es ist deshalb empfehlenswert, sich im Vorfeld zu informieren, welche Gesellschaften akzeptiert werden und welche leider nicht in Frage kommen.
- Online Anbieter vergleichen und passendes Angebot finden
- Auf der Website der Mietkautionsgesellschaft die Mietkaution online eröffnen
- Nach der Annahme des Antrages wird die Zahlung des ersten Prämienbeitrages fällig
- Nach Zahlungseingang wird die Bürgschaftsurkunde erstellt
- Der Vermieter erhält die originale Mietkautionsbescheinigung per Post
- Der Mieter erhält eine Kopie der Mietkautionsbescheinigung per E-Mail
Die aktuellen Angebote im Bereich und Anbieter unterscheiden sich insbesondere in dieser Hinsicht, da diese unterschiedliche Antragsprozesse verfolgen. Deshalb verlangt der Grossteil der Anbieter, wie z.B. die FirstCaution, SwissCaution oder SmartCaution, verschiedene Dokumente für die Eröffnung der Mietkaution:
- Von allen MieterInnen unterzeichneten Versicherungsantrag
- Ausweiskopien aller MieterInnen
- Kopie des Mietvertrages
- Kopie des Betreibungsregisterauszuges (Individuell)
- Kopie des Arbeitsvertrages (Individuell)
- Kopie der letzten Lohnabrechnungen (Individuell)
Wer sich für die Anbieter goCaution entscheidet, braucht keine in den meisten Fällen kein einziges Dokumente einzureichen. Hier wird die Antragsprüfung nämlich direkt online anhand Ihrer Angaben vorgenommen und Sie erhalten innert weniger Minuten per E-Mail eine Status-Benachrichtigung. Erfolg die Zahlung der ersten Prämie online, wird das Kautionszertifikat inner Stunden ausgestellt und an alle Parteien gesendet.
Auf unserem Portal können Sie die grössten traditionellen Kautionsfirmen vergleichen, welche ausschliesslich auf die Erbringung von Kautionsbürgschaften spezialisiert sind. Es handelt sich um die Anbieter goCaution, FirstCaution, SwissCaution und SmartCaution, welche FINMA-genehmigte Produkte in der Schweiz anbieten.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die eigentliche Leistung der Kautionsversicherung bei allen Anbietern identisch ist, dennoch variieren die Prämien erheblich. Insbesondere unterscheiden sich die Anbieter in der Frage, ob und in welcher Höhe die Kautionsgesellschaften weitere Gebühren für die Administration, bei Rückvergütungen oder bei Kündigung der Mietkaution erheben. In unserem Rechner sind alle Einzelheiten transparent aufgelistet und können sich ein klares Bild über die definitiven Kosten verschaffen.
Mit wenigen Klicks können Sie mittels dem Kautionsbetrag und des Mietbeginns Ihre Prämie berechnen und den Anbieter wählen, welcher die besten Konditionen bietet.
Oftmals fragen sich Mieter*innen, ob die an die Kautionsversicherung einbezahlten Jahresprämien an die Kautionssumme "angerechnet" werden und irgendwann dann keine Prämien mehr geschuldet sind, wenn die Kautionsumme "erreicht" ist. Bei einer Jahresprämie von durchschnittlich 200.- (entspricht einer Kautionssumme von 4'000.-) und einer Laufzeit von 10 Jahren, hat die Mieterschaft bereits rund CHF 2'000.- an die Kautionsversicherung bezahlt. Nach weiteren 10 Jahren wäre der Kautionsbetrag von 4'000.- und man denkt sich, dass die Prämienrechnungen sich dann einstellen. Dem ist aber nicht so! Denn die einbezahlten Versicherungsprämien sind - wie bei anderen Versicherungsprodukten auch - unwiderruflich weg. Dies bedeutet, dass die eigentliche Leistung der Kautionspolice darin besteht, dass Mieter*innen kein Geld für die Kaution aufbringen mussten. Deshalb ist die irrtümlicherweise entstandene Produktbezeichnung "Mietkautionsversicherung" nur sinngemäss zu verstehen, denn es handelt sich hier um eine klassische Bürgschaftsleistung, wobei sich eine Drittpartei gegenüber dem Vertragspartner verbürgt und im Fall von Schadenansprüchen als "Vorleister" aufkommt.
MieterInnen entrichtet anstelle der Zahlung der Kaution einen geringen Jahresbeitrag an eine Mietkautionsversicherung und erhält im Gegenzug eine Garantieurkunde, welche die der Vermieterschaft die Kaution in der vereinbarten Höhe (max. drei Monatsmieten) garantiert. Mit dem Prinzip der Bürgschaft verbürgt sich die Kautionsversicherung für die Mieterschaft und kommt bei allfälligen Forderungen nach dem Auszug auf. Dies erspart MieterInnen das Aufbringen des Kautionsgeldes aus Eigenmitteln.
Sollte beim Auszug Schäden am Mietobjekt festgestellt werden oder das Mieterkonto offene Mietzinse aufweist, die über die Mietkaution zu verrechnen sind, so leistet die Mietkautionsversicherung den geforderten Betrag an die Vermieterschaft. Anschliessend schuldet der Versicherungsnehmer der Mietkautionsversicherung - im Rahmen des Regress-Verfahrens - den geleisteten Betrag. Dies bedeutet, dass die Kautionsversicherung keine Versicherung im klassischen Sinne ist und der eigentliche Nutzen des Produkts darin besteht, dass der Mieter für das Mietobjekt selber keine Mietkaution aufbringen muss.
Vertragsbeginn der Mietkautionsbürgschaft ist das Ausstellungsdatum auf der Bürgschaftsurkunde und entspricht in der Regel dem Mietbeginn. Ab diesem Datum greift die Mietkautionsleistung. Bezüglich Kündigungsfristen gibt es von Seiten der Mietkautionsfirmen generell keine festen Vorgaben. Auch gibt es keine Mindestlaufzeit. So kann der Vertrag sowohl zu Beginn als auch während eines Mietverhältnisses abgeschlossen werden (z.B. wenn sich die Mieterschaft im Nachhinein für den Abschluss einer Mietkaution entscheiden, um das gesperrte Kautionsgeld freizuschalten).
Erfolgt die Kündigung während eines laufenden Mietverhältnisses, benötigt die Liegenschaftsverwaltung eine Ersatzsicherheit, wie z.B. Mietzinsdepot bei einer Bank. Bei einer Kündigung werden die Kosten meistens taggenau abgerechnet; zu viel gezahlte Beiträge werden der Mieterschaft zurückerstattet. Achtung: Einige Anbieter berechnen dem Kunden bei Auflösung der Mietkaution zusätzliche Gebühren oder machen Kosten für Rückvergütungen geltend. Andere Anbieter erstatten die Prämie erst ab dem zweiten Jahr zurück.
Im Vergleich zu anderen, klassischen Versicherungsprodukten erübrigt sich bei der Kautionsversicherung das Einsenden eines Kündigungsschreibens an die Kautionsgesellschaft. Die Kautionsversicherung wird ausschliesslich vom Vermieter aufgelöst, indem der Vermieter das Kautionszertifikat an den Versicherer zurücksendet. Wenn Sie z.B. aus der Wohnung ausziehen und keine Forderungen seitens der Vermieterschaft bestehen, verschickt dieser nach der Wohnungsübergabe das Kautionszertifikat an die Kautionsversicherung zurück und löst damit die Police auf. Dies bedeutet, dass für die Kündigung der Kautionspolice kein Eingreifen der Mieterschaft erforderlich ist.
Nach Erhalt der Bürgschaftsurkunde durch die jeweilige Gesellschaft wird die Auflösung vorgenommen. Sie erhalten dann - dies ist aber nicht bei allen Anbieter so - die nicht verbrauchte Prämie anteilsmässig zurückerstattet. Bei manchen Anbietern wird die unverbrauchte Prämie bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Vertragsmonaten nicht zurückerstattet. Die Auflösung der Mietkautionsbürgschaft kann in folgenden Fällen vorgenommen werden:
- Sie ziehen um und wollen für das neue Mietobjekt keine Kautionsversicherung einsetzen oder
- Sie hinterlegen die geforderte Kaution auf ein Mietzinsdepot bei einer Bank und können so die Kautionsversicherung auflösen und wieder ersetzen.
In jedem Fall können Sie also praktisch von heute auf morgen die Kautionsversicherung auflösen.
Sollten bei Auszug der Mietersschaft offene Forderungen aus dem Mietvertragsverhältnis bestehen, wie etwa offene Mietzinse oder im Zusammenhang mit Schäden am Mietobjekt, so kann der Eigentümer den Gesamtbetrag von der Mietkautionsversicherung einfordern. Wie beim Mietzinsdepot wird für die Freigabe das Einverständnis beider Vertragsparteien benötigt. Mit rechtsgültigen Unterschriften auf der Rückseite des Mietkautionszertifikats gibt man der Mietkautionsversicherung den Auftrag, den geforderten Betrag an den Eigentümer oder die Liegenschaftsverwaltung auszuzahlen. Nachdem die Kautionsversicherung die Leistungen an den Eigentümer erbracht hat, fordert diese den geleisteten Betrag vom Mieter zurück. Dies, weil es sich hierbei nicht um einen traditionellen Versicherungsschutz, sondern um eine Bürgschaft handelt und somit ein Rückgriff auf den Bürgschaftsnehmer üblich ist. Anmerkung: Die Mietkaution ist also keine Versicherung im klassischen Sinne! Deshalb lohnt es sich, sich zusätzlich mit der Privathaftpflichtversicherung abzusichern.
Der Begriff Mietkautionsversicherung ist mit Vorsicht zu geniessen. Häufig gehen MieterInnen davon aus, dass die Mietkautionsversicherung eine Versicherung im klassischen Sinne ist und offene Mietzinsen und Schäden am Mietobjekt übernimmt - ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung. Dem ist aber nicht so. Die Mietkaution beruht auf dem Prinzip der Bürgschaft, wohingegen das Grundprinzip der Versicherung die Risikoübernahme im Schadenfall ist.
Eine klassische Versicherung wie die Privathaftpflicht kommt zum Einsatz, wenn das versicherte Ereignis, der Haftpflichtschaden, eintrifft. Der Versicherungskunde meldet den Schaden an seine Versicherung, diese kümmert sich um die Schadenbearbeitung, übernimmt die entstandenen finanziellen Kosten (Vermögensminderung des Versicherten) und der Schadenfall ist abgeschlossen.
Bei der Kautionsbürgschaft erfolgt deren Auflösung nur unter bestimmten Umständen. Während bei einer Privathaftpflichtversicherung nur der Kunde eine Versicherungspolice erhält, ist bei der Mietkaution noch eine dritte Partei an der Bürgschaft beteiligt: Der Eigentümer der Liegenschaft. Nach Abschluss der Mietkaution erhält dieser nämlich ein Schriftstück, die Bürgschaftsurkunde, als Vertragsbestätigung und Sicherheitsleistung zugesandt.
Die bargeldlose Mietkaution funktioniert wie ein herkömmliche Bankdepot und hilft zur Schaffung finanzieller Sicherheit im Schadenfall. Der Unterschied liegt darin, dass für die MieterInnen die Einzahlung auf ein Sperrkonto entfällt und er frei über seine finanziellen Mittel verfügen kann. Macht der Eigentümer bei Beendigung des Mietvertrages Ansprüche geltend, z.B. wegen offene Mietzinsen oder Schäden am Mietobjekt, wird die Mietkaution nach Rücksendung der Bürgschaftsurkunde an die Kautionsgesellschaft ausbezahlt. Nach Auszahlung der Forderung geschieht jedoch ein bedeutender Schritt: Die Kautionsgesellschaft übt auf den Kunden den Regress (=Rückgriff) aus und fordert den Kautionsbetrag zurück. Die Kautionsbürgschaft ersetzt somit die Einzahlung auf ein Banksperrkonto und schafft finanzielle Räume und übernimmt im Schadenfall Forderungen des Vermieters und fordert diese im Anschluss vom Kunden zurück.
Es empfiehlt sich daher nebst einer Mietkaution immer auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, welche auch die Mieterschäden übernimmt. Somit wird gewährleistet, dass im Schadenfall MieterInnen finanziell abgesichert ist und eine Versicherung das Ausfallrisiko übernimmt.
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, mit der ganz unterschiedliche Rechtsinstitute gemeint sein können, insbesondere die Mietsicherheit, die Bestellung eines Pfandrechts oder das Stellen eines Bürgen, wenn dem Gläubiger die Durchsetzung künftiger Regress- oder sonstiger Ansprüche ungewiss erscheint.
Das Mietrecht schreibt vor, dass die Freigabe zu erfolgen hat, sobald die Mietkaution ihre Funktion erfüllt hat. Dies ist der Fall, wenn die Mieterschaft sämtliche Mietzinse und Nebenkosten bezahlt hat und auch keine Mieterschäden vorhanden sind. In solchen Fällen sollte die Kaution problemlos innert wenigen Tagen freigegeben werden.
Weigert sich der Vermieter, die Kaution freiwillig aufzulösen, kann der Mieter an die Schlichtungsbehörde gelangen oder er lässt die Mietkaution ein zusätzliches Jahr auf dem Konto liegen. Denn: Hat der Vermieter auch ein Jahr nach Mietende seine Ansprüche auf die Kaution nicht über den Rechtsweg geltend gemacht, darf der Mieter das Konto ohne die Zustimmung des Vermieters auflösen lassen.
Diese Vorgehensweise lässt sich auch auf die Mietkautionsversicherung übertragen. Stellt der Vermieter seine Ansprüche auch nach einem Jahr nicht über den Rechtsweg, kann der Mieter die Auflösung der Bürgschaftsurkunde vornehmen.
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Wir versuchen auf dieser Seite das Thema Mietkautionsversicherung so einfach, anschaulich und umfassend wie nur möglich zu erläutern. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, besuchen Sie die Seiten der Versicherungsanbieter und informieren Sie sich dort konkret zu den Leistungen und Kosten.