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Mietkautionsversicherung Kündigung

Wann erfolgt die Kündigung der Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung kann sowohl während des Mietverhältnisses als auch zum Ende des Mietverhältnisses gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines Wechsels der Sicherheitsart (z.B. Mietzinsdepot oder andere Versicherung), muss der Mieter dem Vermieter zuerst eine Ersatzsicherheit stellen, damit der Vermieter die Mietkautionsversicherung kündigen kann. Der Vermieter muss die Mietkautionsversicherung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses freigeben. Dabei hat der Vermieter das Recht, nicht bezahlte Mieten oder Nebenkosten sowie Schäden mit der Mietkautionsversicherung zu verrechnen. Läuft diese Frist ab und versäumt es der Vermieter, die Forderungen gegenüber dem Mieter rechtsverbindlich einzufordern, kann der Vermieter die Mietkautionsversicherung auch ohne Zustimmung des Mieters kündigen.

Wie läuft die Kündigung der Mietkautionsversicherung ab?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Mieter die Mietkautionsversicherung nicht alleine kündigen kann, sondern auch die Zustimmung des Vermieters benötigt. Da also nur der Vermieter die Mietkautionsversicherung abschliessend kündigen kann, ist auch kein klassisches Kündigungsschreiben des Mieters an die Versicherungsgesellschaft erforderlich, wie es sonst üblich ist.

Schritt für Schritt Anleitung im Falle der Wohnungskündigung

  1. Der Mieter gibt das Mietobjekt ordnungsgemäss an den Vermieter zurück
  2. Vermieter sendet das ausgefüllte und unterzeichnete Kautionszertifikat als Verzichtserklärung an die Versicherung zurück
  3. Die Versicherung bestätigt dem Mieter die Kündigung und stellt eine Schlussabrechnung aus
  4. Je nach Prämienverfallsdatum und Kündigungszeitpunkt steht dem Mieter eine einteilige Prämienrückvergütung zu

Schritt für Schritt Anleitung im Falle eines Wechsels

  1. Bereitstellung der neuen Sicherheitsleitung, z.B. ein Bankdepot oder anderes Kautionszertifikat eines anderen Anbieters unter Einbezug des Vermieters
  2. Vermieter sendet das ausgefüllte und unterzeichnete Kautionszertifikat als Verzichtserklärung an die Versicherung zurück
  3. Die Versicherung bestätigt dem Mieter die Kündigung und stellt eine Schlussabrechnung aus
  4. Je nach Prämienverfallsdatum und Kündigungszeitpunkt steht dem Mieter eine einteilige Prämienrückvergütung zu

Wann kann die Kündigung zu Verzögerungen führen?

Hauptgrund von Verzögerungen stellen Mieterschäden dar. Wenn die Räumlichkeiten des Mietobjekts oder Objekte, die dem Mieter im Zuge des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt wurden, beschädigt sind, kann der Vermieter die gesamte Mietkaution oder einen Teil davon einbehalten, um das Geld für notwendige Reparaturen zu verwenden. Hierbei muss der Mieter jedoch nicht für regulären Verschleiss im Zusammenhang mit der normalen Nutzung des Mietobjekts bezahlen. Der Mieter ist trotzdem dafür verantwortlich, die Wohnung in einem sauberen und hygienischen Zustand zu halten, der frei von übermässigem Schmutz und Beschädigungen ist.

Der Vermieter muss in der Regel innerhalb einer gewissen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses entsprechende Dokumente für den Mieter bereitstellen, aus denen die Begründung des Einbehalts der Mietkautionsversicherung hervorgeht. Dazu gehört eine detaillierte Auflistung der dem Mieter entstandenen Schäden, die Art und Umfang der Schäden beschreibt. Ausserdem sollten die Kosten aufgeführt werden, die für die Behebung der genannten Schäden anfallen. In diesem Fall können Sie als Mieter von Ihrem Vermieter auch schriftliche Nachweise wie Schätzungen, Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Quittungen anfordern, aus denen die tatsächlichen oder geschätzten Kosten dieser Reparaturen hervorgehen.

Der Vermieter muss den Restbetrag der Mietkaution, falls vorhanden, zurückerstatten, nachdem alle ordnungsgemässen Abzüge vorgenommen wurden. Wenn der Vermieter die Mietkaution oder den Restbetrag nach rechtmässigen Abzügen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses inklusive der aufgelaufenen Zinsen zurückerstattet oder dem Mieter nicht innerhalb dieser Zeit eine detaillierte Schadenliste vorlegt, kann der Mieter den Vermieter verklagen.


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