Mietrecht in der Schweiz: Ein 150-jähriger Streit prägt die heutige Debatte

Am Tag der Einreichung der Mietpreis-Initiative lohnt sich ein Blick zurück: Der Streit zwischen Mietenden und Vermietenden ist in der Schweiz keineswegs neu. Wie SRF berichtet, ist dieser Konflikt rund 150 Jahre alt – also so alt wie die beiden Interessengruppen in ihrer heutigen Form überhaupt existieren.

Der frühere Geschäftsführer des Mieterverbands Zürich, Alt-Politiker und Journalist Niklaus Scherr, ordnet die lange Geschichte ein. Sie zeigt: Was heute als Dauerkonflikt erscheint, hat tiefe historische Wurzeln – und wandelt sich je nach Lage auf dem Wohnungsmarkt.

Am Anfang ging es um Wohnqualität, nicht um Geld

Laut Scherr drehte sich der frühe Streit weniger um den Mietpreis als um die schiere Wohnqualität. Jeder Kanton habe seine eigenen Zankereien gehabt. In Zürich etwa entzündete sich zu Zeiten der Kohle-Kochherde ein grosser Konflikt um das sogenannte „Weisseln der Küche:: Der Mieter habe durch das Kochen die Wände geschwärzt – also müsse er sie auch wieder reinigen. Selbst als der Elektroherd Einzug hielt, wollten Vermieter an dieser Regel festhalten.

Der Mietpreis war damals kaum ein Thema. Ein Grund: Die Miete fiel im Vergleich zu anderen Ausgaben weniger ins Gewicht. „Historisch war einer der grössten Ausgabenposten die Lebensmittel. Die Miete war eher ein kleinerer Posten:, so Scherr. Wer heute mit dem Vermieter über Reinigung und Zustand der Wohnung streitet, kennt das Thema noch – etwa beim Wohnungsübergabeprotokoll beim Ein- und Auszug.

Die Weltkriege und der Eingriff des Bundes

Mit den beiden Weltkriegen taten sich neue Gräben auf. Als die Männer im Militärdienst waren, konnten viele die Mieten nicht mehr bezahlen. Der Bundesrat griff daraufhin per Notrecht ein – mit zwei zentralen Massnahmen:

  • einem landesweiten Kündigungsschutz;
  • der Möglichkeit für die Kantone, staatliche Mietpreiskontrollen einzuführen.

Viele Kantone machten davon Gebrauch, zumindest in den grossen Städten. Bemerkenswert sei laut Scherr, dass der Staat eingriff, ohne dass das Parlament Gesetze erliess – es handelte sich um Notrechtserlasse des Bundesrats. Für ein Land, in dem das Eigentum verfassungsrechtlich einen so hohen Stellenwert hat, sei dies ein „absolut erstaunliches Phänomen:.

Vom Schutz zur Eigenverantwortung

Diese Phase endete Anfang der 1970er-Jahre mit der sogenannten Missbrauchs-Gesetzgebung – also klaren Regeln dazu, wann eine Miete missbräuchlich ist. Gleichzeitig seien Mieterinnen und Mieter seither stärker in die eigene Verantwortung genommen worden. „Es wurde alles in die Hände der Mieterschaft gelegt:, so Scherr. Wer seine Rechte kennt, kann diese Verantwortung auch wahrnehmen – etwa bei der Prüfung des Mietvertrags oder bei einer Kündigung.

Eigenverantwortung gegen staatliche Kontrolle

Wie viel Eigenverantwortung bei Mietfragen sinnvoll ist, wurde laut Martin Tschirren, Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen, je nach Marktlage unterschiedlich beantwortet. „In Zeiten, in denen die Situation auf dem Wohnungsmarkt sehr stark angespannt war, kam es einerseits zu Wohnraumfördermassnahmen, aber eben auch zu Einschränkungen des privatrechtlichen Rahmens:, sagt er.

Was dieses staatliche Eingreifen genau gebracht oder gekostet hat, lasse sich heute nur schwer beziffern. Klar sei aber: „Mietzinskontrollen wie auch Mietzinsüberwachung sind immer mit einem gewissen Aufwand verbunden:, erklärt Tschirren. Letztlich sei es eine Frage für die Politik – und nun auch für das Stimmvolk, das über die eingereichte Mietpreis-Initiative und neue staatliche Mietpreiskontrollen abstimmen wird. Die Debatte reiht sich ein in eine lange Folge politischer Vorstösse rund um bezahlbares Wohnen – mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen Mieter zahlen zuviel – wird jetzt die Politik aktiv? und Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen».

Quelle: srf.ch

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