Mietzinskaution: So sichern Mieter ihre Mietkaution in der Schweiz

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Mietzinskaution: So sichern Mieter ihre Mietkaution in der Schweiz

Mit der Mietkaution kann sich ein Vermieter finanziell gegen Mietzinsausfälle und Schäden am Mietobjekt oder bei offenen Mietzinsen absichern.

Dazu dürfen Vermieter für Wohnräume eine Mietkaution von maximal 3 Monatsmieten (brutto, d.h. inkl. Betriebs- und Nebenkosten) verlangen. Bei Geschäftsräumen ist keine gesetzliche Maximalhöhe vorgeschrieben und werden deshalb oft 6 Monatsmieten oder mehr verlangt..

Die Mietkaution führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern – beispielsweise dann, wenn ein Vermieter die Mietkaution beim Auszug des Mieters nicht rechtzeitig zurückzahlt. Ausserdem ist die Mietkaution des Mieters bei einem Konkurs des Vermieters nur dann sicher, wenn sie korrekt hinterlegt wurde – ansonsten fällt sie in die Konkursmasse des Vermieters. 

Mieter sollten sich daher beim Abschluss eines Mietvertrages frühzeitig vergewissern, dass Ihr Mietzinsdepot ordnungsgemäss hinterlegt ist. Denn: Der Mieter steht in der Pflicht, sich von der korrekter Hinterlegung der Mietkaution zu überzeugen!

Hinterlegung der Mietkaution auf ein Sperrkonto bei der Bank

Das Schweizer Mietrecht schreibt für die Hinterlegung der Mietkaution folgende Grundsätze fest:

  • Die Mietkaution ist bei einer Bank auf einem Sperrkonto zu hinterlegen.
  • Das hinterlegte Guthaben steht im Eigentum des Mieters, d.h. das Sperrkonto muss auf den Namen des Mieters laufen. 
  • Der Vermieter darf die Bank bestimmen, bei der die Mietkaution hinterlegt wird. 
  • Der Vermieter muss dem Mieter die Bank- und Kontoangaben bekanntgeben, bei der das Sperrkonto eingerichtet wurde. 

Ist eine schriftliche Ermahnung nicht erfolgreich, hat der Mieter folgende Möglichkeiten:

  • Klageeinleitung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (am Ort der Mietsache) oder
  • Verrechnung der nicht hinterlegten Sicherheit mit laufenden Mietzinsen und selbständige Hinterlegung der geforderten Sicherheit durch den Mieter
  • zusätzlich evtl. Strafanzeige wegen Verletzung von StGB 138 (Veruntreuung)

Es macht daher Sinn, bei Abschluss eines Mietvertrages möglichst frühzeitig vom Vermieter die entsprechenden Kontoangaben zu verlangen, um die Kaution direkt auf das Sperrkonto überweisen zu können.

Die Alternative zum herkömmlichen Mietzinsdepot ist die Mietkaution bei welcher die Mieterschaft keine Geld sperren muss. Gegen Bezahlung einer Jahresgebühr verbürgt sich die Mietkautionsversicherung gegenüber dem Vermieter und haftet für allfällige Forderungen bis zu Höhe der vereinbarten Mietkaution. Hier erfahren Sie über die bargeldlose Mietkaution.


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