Bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses verlangt der Vermieter vorab eine Mietzinskaution. Die Höhe der Mietzinskaution kann dabei bis zu drei Monatsmieten betragen und dient der Erfüllung von Ansprüchen des Vermieters, die aus der Vermietung entstehen können. Bei Schäden des Wohnraums während der Mietzeit wird der Vermieter beim Auszug die Mietzinskaution (anteilig oder ganz) nutzen, um davon Reparaturen ausführen zu lassen. Ebenfalls dient die Mietzinskaution der Deckung von allfälligen offenen Mietzinses, welche die Mieterschaft bei Auszug hinterlässt. Die Mietzinskaution dient dabei auch der Sicherheit des Mieters, um nicht beim Auszug und den Kosten für eine Umsiedelung noch plötzlich einen hohen Geldbetrag aufbringen zu müssen.