Wenn Ihr Vermieter eine Mietkaution verlangt, hinterlegen Sie diese auf einem Mietkautionskonto – einem gesperrten Bankkonto, das auf Ihren Namen lautet (Art. 257e OR). So eröffnen Sie es, das müssen Sie über die Bankwahl wissen, und das sind Ihre Alternativen.

Mietkautionskonto eröffnen in 4 Schritten

  1. Bank auswählen: In der Regel bestimmt der Vermieter die Bank; oft können Sie aber eine Bank mit besseren Konditionen vorschlagen.
  2. Eröffnungsformular ausfüllen: Angaben zu Mietobjekt, Vermieter/Verwaltung und Kautionssumme erfassen (siehe Formulare unten).
  3. Kaution einzahlen: Die vereinbarte Kautionssumme auf das auf Ihren Namen lautende Sperrkonto überweisen.
  4. Bestätigung an den Vermieter: Die Bank stellt die Kautionsbestätigung aus, die Sie dem Vermieter bzw. der Verwaltung übergeben.

Wer wählt die Bank?

Rechtlich bestimmt der Vermieter die Bank, bei der das Mietkautionskonto geführt wird. Als Mieterin oder Mieter können Sie aber einen Wechsel zu einer anderen Bank vorschlagen – gerade dann, wenn die vorgeschlagene Bank überdurchschnittlich hohe Gebühren erhebt oder einen sehr tiefen Zinssatz bietet. Vermieter haben oft keine Präferenz, solange das Konto rechtlich korrekt geführt wird.

Mietkautionskonto online eröffnen: Formulare der Banken

Die Eröffnungskonditionen unterscheiden sich je nach Bank. Hier die Direktlinks zu den offiziellen Eröffnungsformularen samt Eröffnungsgebühr:

Stand: Mai 2026. Die Links führen auf die offiziellen Bank-Seiten bzw. -Formulare. Den vollständigen Zins- und Gebührenvergleich von 19 Schweizer Banken finden Sie im Mietzinsdepot-Bankvergleich.

Alternative: Mietkaution ohne Konto-Eröffnung

Statt überhaupt ein Konto zu eröffnen und bis zu drei Monatsmieten zu blockieren, können Sie mit einer Mietkautionsversicherung Ihr Kapital frei halten: Sie zahlen eine jährliche Prämie (rund 4–5 % der Kautionssumme), und der Vermieter erhält über eine Solidarbürgschaft nach Art. 492 OR eine gleichwertige Sicherheit. Gerade beim Umzug, wenn viele Kosten gleichzeitig anfallen, entlastet das spürbar.

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Häufige Fragen zur Eröffnung des Mietkautionskontos

Wer eröffnet das Mietkautionskonto – Mieter oder Vermieter?

Das Konto lautet immer auf den Namen des Mieters, kann aber je nach Bank vom Mieter oder vom Vermieter eröffnet werden. Welche Bank verwendet wird, bestimmt rechtlich der Vermieter – als Mieter können Sie jedoch einen Wechsel zu einer günstigeren Bank vorschlagen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Eröffnung?

In der Regel das ausgefüllte Eröffnungsformular der Bank mit Angaben zu Mietobjekt, Vermieter/Verwaltung und Kautionssumme. Einzelne Banken (z. B. Raiffeisen) verlangen zusätzlich eine Kopie des Mietvertrags.

Kann ich ein Mietkautionskonto online eröffnen?

Ja, bei den meisten Banken. UBS und BEKB bieten eine vollständig digitale Eröffnung an; ZKB ermöglicht das digitale Einreichen des unterschriebenen Formulars, Raiffeisen und Migros Bank arbeiten mit PDF-Formularen. Die Direktlinks finden Sie in der Tabelle oben.

Was kostet die Eröffnung eines Mietkautionskontos?

Das hängt von der Bank ab: Einige eröffnen kostenlos (z. B. UBS, Migros Bank), andere verlangen eine einmalige Eröffnungsgebühr (z. B. BEKB CHF 20, ZKB CHF 50). Ein Vergleich lohnt sich – die Konditionen finden Sie im Ratgeber Mietkautionskonto.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Bei Wohnungen gilt eine gesetzliche Obergrenze von maximal drei Bruttomonatsmieten (Art. 257e OR). Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze.

Gibt es eine Alternative, ohne ein Konto zu eröffnen?

Ja – die Mietkautionsversicherung. Statt die Kaution auf einem Sperrkonto zu blockieren, zahlen Sie eine jährliche Prämie (rund 4–5 % der Kautionssumme), und der Vermieter erhält über eine Solidarbürgschaft nach Art. 492 OR eine gleichwertige Sicherheit.