Wird ein Mietverhältnis beendet, muss das Mietkautionskonto (Mietzinsdepot) aufgelöst und die hinterlegte Kaution inklusive Zins an den Mieter zurückgezahlt werden. Wie das abläuft, welches Formular Sie bei welcher Bank brauchen und was gilt, wenn der Vermieter die Freigabe verweigert, lesen Sie hier.
Voraussetzungen für die Auflösung
Die Kaution liegt auf einem gesperrten Konto, das auf den Namen des Mieters lautet, aber zugunsten des Vermieters gesperrt ist (Art. 257e OR). Für die Freigabe gilt:
- Wohnungsabnahme ohne Mängel: Nach der Abnahme kann die Kaution sofort gemeinsam freigegeben werden.
- Gemeinsame Freigabe: In der Regel unterschreiben Mieter und Vermieter das Freigabeformular gemeinsam.
- Bei Schäden: Der Vermieter darf das Depot bis zu drei Monate zurückbehalten, um Reparaturen abzuwickeln.
Mietkautionskonto auflösen in 4 Schritten
- Wohnungsabnahme: Übergabeprotokoll erstellen und allfällige Mängel festhalten.
- Freigabe-/Saldierungsformular der Bank ausfüllen: Das passende Formular Ihrer Bank beziehen (siehe Tabelle unten).
- Unterschriften einholen: Mieter und Vermieter unterzeichnen die Freigabe; das Formular geht an die Bank.
- Auszahlung: Die Bank saldiert das Konto und überweist die Kaution plus aufgelaufene Zinsen an den Mieter.
Auflösungsformulare der wichtigsten Banken
Jede Bank nutzt ein eigenes Formular zur Freigabe bzw. Saldierung des Mietkautionskontos. Hier die Direktlinks zu den offiziellen Formularen:
Die Links führen auf die offiziellen Bank-Seiten bzw. -Formulare (Stand: Mai 2026). Detaillierte Konditionen je Bank finden Sie auf den verlinkten Bank-Ratgebern.
Wenn der Vermieter die Kaution nicht freigibt
Zahlt der Vermieter nach dem Auszug nicht zurück, gibt es eine klare gesetzliche Regel:
- Nach 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter die Freigabe direkt bei der Bank beantragen.
- Voraussetzung: Es liegt kein laufendes Verfahren und kein Betreibungsbegehren des Vermieters vor.
- Hat der Vermieter ein Jahr nach Mietende keine Ansprüche geltend gemacht, gehört der hinterlegte Betrag endgültig dem Mieter.
- Bei Streit über die Höhe der Forderung hilft die Schlichtungsbehörde in Mietsachen.
Nächste Wohnung: Kaution clever lösen
Wer ein Mietkautionskonto auflöst, zieht meist um – und muss für die neue Wohnung erneut eine Kaution stellen. Statt wieder bis zu drei Monatsmieten auf einem Sperrkonto zu blockieren, können Sie mit einer Mietkautionsversicherung Ihr Kapital frei halten: Sie zahlen eine jährliche Prämie (rund 4–5 % der Kautionssumme), und der Vermieter erhält über eine Solidarbürgschaft nach Art. 492 OR eine gleichwertige Sicherheit. Gerade beim Umzug, wenn ohnehin viele Kosten anfallen, ist das eine spürbare Entlastung.
Geben Sie Ihren Kautionsbetrag ein und vergleichen Sie die Prämien der spezialisierten Schweizer Anbieter:
Kautionsfirmen im Vergleich – Jetzt Rechner starten & Geld sparen!
Kautionsbetrag eingeben & Prämien der 4 führenden Anbieter sofort vergleichen.
Häufige Fragen zur Auflösung des Mietkautionskontos
Wer muss der Auflösung des Mietkautionskontos zustimmen?
In der Regel müssen Mieter und Vermieter die Freigabe gemeinsam unterzeichnen. Erst dann gibt die Bank die Kaution frei. Ohne Zustimmung des Vermieters zahlt die Bank nicht aus – ausser es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor oder die gesetzliche Frist von 12 Monaten nach Mietende ist abgelaufen.
Welches Formular brauche ich, um mein Mietkautionskonto aufzulösen?
Jede Bank hat ein eigenes Freigabe- bzw. Saldierungsformular. Eine Übersicht mit Direktlinks zu den Auflösungsformularen von UBS, ZKB, Raiffeisen, BEKB und Migros Bank finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Wie lange dauert die Auszahlung der Kaution?
Liegt das vollständig unterschriebene Formular vor und gibt es keine offenen Forderungen, dauert die Auszahlung je nach Bank wenige Tage bis rund zwei Wochen. Bei Schäden darf der Vermieter das Depot bis zu drei Monate zurückbehalten, um Reparaturen abzuwickeln.
Was kostet die Auflösung des Mietkautionskontos?
Die Saldierung ist bei den meisten Banken kostenlos. Einzelne Institute erheben jedoch eine Gebühr, wenn das Guthaben an eine andere Bank überwiesen wird (z. B. ZKB CHF 20). Massgebend ist das Preisblatt Ihrer Bank.
Der Vermieter gibt die Kaution nicht frei – was kann ich tun?
Zahlt der Vermieter nach dem Auszug nicht zurück und macht auch keine Forderung geltend, können Sie 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses die Freigabe direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e OR). Voraussetzung: Es liegt kein laufendes Verfahren oder Betreibungsbegehren des Vermieters vor. Bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde.
Bekomme ich die Zinsen des Mietkautionskontos ausbezahlt?
Ja. Die auf dem Sperrkonto angefallenen Zinsen gehören dem Mieter und werden bei der Auflösung zusammen mit der Kaution ausbezahlt.