Rund ums Mietrecht gibt es viele Unsicherheiten. Die SRF-Rubrik «Kassensturz Espresso» sammelt regelmässig die Rechtsfragen, welche Mieterinnen und Mieter in der Schweiz am meisten beschäftigen. Dabei zeigt sich: Vieles dreht sich um Alltagssituationen, bei denen die Rechtslage oft weniger eindeutig ist, als man denkt.
Wir greifen einige der häufigsten Themen auf und ordnen sie ein – von der Kündigung nach einem Todesfall bis zu Streitfragen rund um Keller, Haustiere und Nachbarschaft.
Mietzins nach einem Todesfall
Stirbt die Mieterin oder der Mieter, stellt sich für die Angehörigen rasch die Frage, wie lange der Mietzins noch bezahlt werden muss. Laut SRF haben Angehörige in dieser Situation das Recht, die Wohnung rascher zu kündigen, als es die ordentliche Kündigungsfrist vorsehen würde. Das entlastet Hinterbliebene finanziell und organisatorisch in einer ohnehin belastenden Zeit.
Wie die ausserordentliche Kündigung konkret abläuft und welche Fristen gelten, ist ein eigenes Thema. Einen vertieften Überblick dazu bieten unsere Beiträge zu der Mietwohnung im Todesfall und zur Kündigung eines Mietvertrags.
Nebennutzung: Keller, Estrich und Velokeller
Immer wieder sorgen Nebenräume für Konflikte. So darf die Verwaltung laut SRF vermeintlich herrenlose Velos im Velokeller nicht einfach einsammeln und entsorgen – auch wenn der Platz knapp ist. Ähnlich heikel ist es, wenn ein Vermieter den Estrich wegnimmt: Fällt ein mitvermieteter Raum weg, kann das grundsätzlich eine Mietzinsreduktion rechtfertigen.
Wer unsicher ist, was im Mietverhältnis überhaupt enthalten ist, sollte den Mietvertrag genau prüfen. Nebenräume gehören häufig ausdrücklich dazu und dürfen nicht ohne Weiteres entzogen werden.
Mängel, Reparaturen und Mietzinsreduktion
Ein grosser Teil der Fragen betrifft Mängel und Unterhalt. Wer muss den Kammerjäger bei Ameisen bezahlen? Wer kommt für das Entkalken des Boilers auf? Und wann besteht Anspruch auf einen frischen Anstrich? Als Faustregel gilt: Kleinere Unterhaltsarbeiten gehen oft zu Lasten der Mieterschaft, grössere Reparaturen und die Behebung echter Mängel sind Sache der Vermieterschaft.
Bei einem erheblichen Mangel – etwa einem Wasserschaden – können Mietende eine Mietzinsreduktion verlangen. Bleibt die Verwaltung untätig, führt der Weg zur Schlichtungsbehörde. Mehr dazu in unserem Beitrag Mietminderung bei Hitze.
Solidarmiete und Bürgschaft
Wer einen Mietvertrag mitunterschreibt, geht laut SRF eine grosse finanzielle Verpflichtung und ein grosses Risiko ein. Solidarmietende haften gemeinsam für den gesamten Mietzins – auch wenn eine Partei auszieht oder nicht zahlt. Heikel wird es ebenfalls, wenn eine Person als Bürge für die Miete einsteht und später stirbt.
In diesem Zusammenhang lohnt sich der Blick auf die Absicherung der Kaution. Eine Mietkautionsversicherung ist dabei keine blosse Bürgschaft, sondern besteht aus zwei Verträgen: einem Versicherungsvertrag nach VVG zwischen Mieter und Anbieter sowie einer Solidarbürgschaft zwischen Anbieter und Vermieter. Zahlt der Anbieter im Schadenfall an den Vermieter, kann er den Betrag vom Mieter zurückfordern. Alternativ bleibt das klassische Mietzinsdepot auf einem Sperrkonto.
Wenn es zum Streit kommt
Viele der von SRF geschilderten Fälle zeigen: Eine frühzeitige, schriftliche Klärung verhindert Ärger. Lässt sich ein Konflikt nicht direkt lösen, ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall helfen der Mieterverband oder der HEV weiter.
Quelle: srf.ch