Deutschland: Stehpinkler erhält Mietkaution zurück
Ein Rechtsstreit der besonderen Art hat das Landgericht nun in zweiter Instanz in Düsseldorf beschäftigt: Nach Auszug der Mieter stellte eine Vermieterin fest, dass die Mamorböden rund um die Toiletten im Badezimmer, sowie im Gäste-WC stumpf und matt, als auch farblich verändert, aussahen. Daraufhin liess sie diese reinigen und aufarbeiten und behielt die Reparaturkosten von EUR 2.000 von der Mietkaution ein.