Was, wenn die Miete vom Sozialamt gezahlt wird?
Vermieter die eine Wohnung an einen Sozialhilfeempfänger vermieten, bekommen in den meisten Fällen den Mietzins direkt vom Sozialamt bezahlt. Zudem kommt das Amt für allfällige Schäden an der Mietsache auf. Und trotzdem haben viele Vermieter Angst, wenn sie das Geld vom Amt überwiesen bekommen sollen. Denn die Bestätigung des Sozialamtes ist kein Zahlungsversprechen.